Village Associations v. Heritage Site Delisting Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertTwo local village associations filed an appeal against a decision to remove a baroque farmhouse from the inventory of potential heritage sites of communal significance after the initial review body dismissed their appeal for lack of standing. The court upheld the dismissal, reasoning that the associations lacked the necessary legal standing for an appeal under the relevant planning law because they were not active cantonal-wide, precluding both an egoistic association appeal as no majority of members' own protected interests were affected, and an ideological association appeal, as the specific statutory provision did not grant standing to non-cantonally focused ideological associations seeking to protect heritage interests through challenging the delisting of a local property.
Legislator-Regeste
AmtlichDenkmalschutz | Rechtsmittellegitimation zweier Dorfvereine gegen Entlassung aus Denkmalschutzinventar (Die Baurekurskommission trat auf die Rekurse zweier Dorfvereine gegen die Entlassung eines barocken Bauernhauses aus dem Inventar möglicher Denkmalschutzobjekte von kommunaler Bedeutung mangels Legitimation nicht ein, wogegen die Vereine Beschwerde führen.) Rechtsgrundlagen der Legitimation von Vereinen zur egoistischen und ideellen Verbandsbeschwerde im Bereich des Natur- und Heimatschutzes (E. 2.1). Die Beschwerdeführerinnen können als Dorfvereine aus § 338a Abs. 2 PBG keine Rechtsmittellegitimation ableiten, da sie nicht gesamtkantonal tätig sind. Es besteht kein Anlass, im vorliegenden Fall von der diesbezüglichen gefestigten Rechtsprechung abzuweichen (E. 2.5). Mangels Betroffenheit einer Mehrzahl der Mitglieder in eigenen schutzwürdigen Interessen ist auch eine egoistische Verbandsbeschwerde ausgeschlossen. § 338a Abs. 1 PBG bildet keine Grundlage, um einem ideellen Verband, welcher sich mangels gesamtkantonaler Ausrichtung nicht auf das Verbandsbeschwerderecht nach § 338a Abs. 2 PBG berufen kann, zu ermöglichen, seine ideelle Zielsetzung im Bereich des Heimatschutzes mit einem Rekurs gegen die Entlassung einer Liegenschaft aus dem Inventar zu verfolgen. Haben sich Anwohner zu einem lokalen Verein zusammengeschlossen, der ideelle Zwecke (unter anderem auf dem Gebiet des Heimatschutzes) verfolgt, vermag diese Mitgliedschaft noch keine konkrete Betroffenheit in eigenen Interessen zu begründen; daran vermag der Umstand, dass die Mitglieder zugleich als Einwohner oder in sonstiger Hinsicht mit der Gemeinde verbunden sind, auf welche die ideellen Interessen des Vereins ausgerichtet sind, nichts zu ändern (E. 2.6). Abweisung der Beschwerde
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00092
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00092 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.05.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Denkmalschutz · Rechtsmittellegitimation zweier Dorfvereine gegen Entlassung aus Denkmalschutzinventar
(Die Baurekurskommission trat auf die Rekurse zweier Dorfvereine gegen die Entlassung eines barocken Bauernhauses aus dem Inventar möglicher Denkmalschutzobjekte von kommunaler Bedeutung mangels Legitimation nicht ein, wogegen die Vereine Beschwerde führen.) Rechtsgrundlagen der Legitimation von Vereinen zur egoistischen und ideellen Verbandsbeschwerde im Bereich des Natur- und Heimatschutzes (E. 2.1). Die Beschwerdeführerinnen können als Dorfvereine aus § 338a Abs. 2 PBG keine Rechtsmittellegitimation ableiten, da sie nicht gesamtkantonal tätig sind.
Es besteht kein Anlass, im vorliegenden Fall von der diesbezüglichen gefestigten Rechtsprechung abzuweichen (E. 2.5). Mangels Betroffenheit einer Mehrzahl der Mitglieder in eigenen schutzwürdigen Interessen ist auch eine egoistische Verbandsbeschwerde ausgeschlossen. § 338a Abs. 1 PBG bildet keine Grundlage, um einem ideellen Verband, welcher sich mangels gesamtkantonaler Ausrichtung nicht auf das Verbandsbeschwerderecht nach § 338a Abs. 2 PBG berufen kann, zu ermöglichen, seine ideelle Zielsetzung im Bereich des Heimatschutzes mit einem Rekurs gegen die Entlassung einer Liegenschaft aus dem Inventar zu verfolgen.
Haben sich Anwohner zu einem lokalen Verein zusammengeschlossen, der ideelle Zwecke (unter anderem auf dem Gebiet des Heimatschutzes) verfolgt, vermag diese Mitgliedschaft noch keine konkrete Betroffenheit in eigenen Interessen zu begründen; daran vermag der Umstand, dass die Mitglieder zugleich als Einwohner oder in sonstiger Hinsicht mit der Gemeinde verbunden sind, auf welche die ideellen Interessen des Vereins ausgerichtet sind, nichts zu ändern (E. 2.6). Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · BETROFFENHEIT DENKMALPFLEGE EGOISTISCHE VERBANDSBESCHWERDE GESAMTKANTONAL IDEELLE VERBANDSBESCHWERDE INVENTARENTLASSUNG LEGITIMATION RECHTSMITTELLEGITIMATION VERBANDSBESCHWERDE VEREIN · Rechtsnormen:
· § 338a Abs. I PBG § 338a Abs. II PBG Art. 60 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3