Social Assistance Electricity Bill Appeal Dismissed; Legal Aid Denied.
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning social assistance where the claimant sought coverage for an electricity bill, ruling that the costs for energy consumption are generally covered by the basic needs allowance stipulated in social assistance regulations, and no grounds existed for treating this expense as a situation-specific benefit, even though the bill was a retroactive "supplementary invoice" for a prior billing period. Furthermore, the court found the requirements for granting free legal aid were not met, but due to considerations of equity, the court costs were assumed by the treasury.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Übernahme einer Rechnung für Elektrizität Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen: Die Kosten des Energieverbrauchs werden grundsätzlich bereits durch den Grundbedarf abgedeckt (E. 2.1). Gründe für einen abweichenden Vollzug - etwa die Übernahme der Kosten als situationsbedingte Leistungen - liegen nicht vor. Keine andere Beurteilung aus dem Umstand, dass es sich bei den in Rechnung gestellten Kosten um eine "Nach-Rechnung" handelt, die sich auf eine zurückliegende Abrechnungsperiode bezieht (E. 2.2). Abweisung der Beschwerde. Die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sind nicht erfüllt. Aus Billigkeitsgründen sind die Gerichtskosten jedoch auf die Gerichtskasse zu nehmen (E. 3)
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KI-generiertThis provision, concerning social assistance, is relevant to the court's decision to dismiss the appeal regarding the coverage of electricity costs.
This provision, concerning social assistance, is relevant to the court's decision regarding the calculation of social assistance benefits.
The court applied the principle of equity (Billigkeitsgründe) in its final order to decide that the court costs should be borne by the court treasury.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00079
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00079 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.04.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Übernahme einer Rechnung für Elektrizität
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen: Die Kosten des Energieverbrauchs werden grundsätzlich bereits durch den Grundbedarf abgedeckt (E. 2.1). Gründe für einen abweichenden Vollzug - etwa die Übernahme der Kosten als situationsbedingte Leistungen - liegen nicht vor. Keine andere Beurteilung aus dem Umstand, dass es sich bei den in Rechnung gestellten Kosten um eine "Nach-Rechnung" handelt, die sich auf eine zurückliegende Abrechnungsperiode bezieht (E. 2.2). Abweisung der Beschwerde. Die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sind nicht erfüllt. Aus Billigkeitsgründen sind die Gerichtskosten jedoch auf die Gerichtskasse zu nehmen (E. 3) · --- · Stichworte: · ELEKTRIZITÄT ENERGIEVERBRAUCH GRUNDBEDARF SOZIALHILFE STROM WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4