Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2008.00060 • VG ZH VB.2008.00060 KI-generiert

Billboards Illumination Rejection Upheld Due to Traffic Safety and Integration Concerns

Geschäftsnummer VB.2008.00060
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A petitioner sought approval for illuminated billboards, but the court upheld the rejection, finding the respondent's objection to the lighting, even at reduced intensity, persuasive and well-reasoned, especially since the petitioner failed to demonstrate that the factual findings or legal assessment of the integration issue by the lower instances were incorrect or violated the law. The court reasoned that integrating an illuminated advertisement into an already lit bus shelter could not be equated with freestanding advertising structures that create a new focal point of light, and furthermore, granting permission for the illuminated billboards raised concerns regarding traffic safety.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Einordnung von Leuchtplakaten. Die Begründung der Beschwerdegegnerin, weshalb sie die Beleuchtung der bestehenden Plakatwerbestellen auch mit einer reduzierten Leuchtstärke ablehnt, erweist sich als nachvollziehbar und überzeugend. Die Beschwerdeführerin bringt nichts vor, was die Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanzen als unrichtig und die Würdigung der Einordnungsfrage als rechtsverletzend erscheinen lässt (E. 2.5). Die Integration eines Leuchtplakats in ein ohnehin beleuchtetes Buswartehäuschen kann nicht mit freistehenden Plakatwerbestellen, die einen neuen Lichtschwerpunkt erzielen, verglichen werden (E. 2.6). Eine Bewilligung der Leuchtplakate erscheint auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als fraglich (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Sicherheitsbedenken gefährlicher Eingriff in Strassenverkehr Fahrzeugart Missachten des Rotlichts irreführendes Zeichen Legitimation gegen Baubewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. I PBG

This provision relates to the substantive ground for dismissing the appeal concerning the placement of illuminated posters.

Art. 97 Abs. I SSV

This provision relates to the substantive ground for dismissing the appeal concerning the placement of illuminated posters.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00060

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00060 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.06.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Einordnung von Leuchtplakaten. Die Begründung der Beschwerdegegnerin, weshalb sie die Beleuchtung der bestehenden Plakatwerbestellen auch mit einer reduzierten Leuchtstärke ablehnt, erweist sich als nachvollziehbar und überzeugend. Die Beschwerdeführerin bringt nichts vor, was die Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanzen als unrichtig und die Würdigung der Einordnungsfrage als rechtsverletzend erscheinen lässt (E. 2.5).

Die Integration eines Leuchtplakats in ein ohnehin beleuchtetes Buswartehäuschen kann nicht mit freistehenden Plakatwerbestellen, die einen neuen Lichtschwerpunkt erzielen, verglichen werden (E. 2.6). Eine Bewilligung der Leuchtplakate erscheint auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als fraglich (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · EINORDNUNG GESTALTUNG UND EINORDNUNG LEUCHTREKLAME PLAKATWERBESTELLE RECHTSGLEICHHEIT STRASSENREKLAME VERKEHRSSICHERHEIT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG Art. 97 Abs. I SSV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4