Stock Exchange Casino Permit Appeal Dismissed for Lack of Neighbor Standing Based on Traffic Immissions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns an appeal against a building permit for converting the old stock exchange into a casino in the city center, specifically regarding the standing of neighboring parties to challenge the permit based on feared traffic and noise immissions. The court reasoned that for a party to have standing based on feared immissions, there must generally be an increase in average traffic of 10% or more, and the property must directly abut the affected road. Given the central location, the anticipated traffic from the casino, including search traffic, would largely merge with existing general street immissions, especially during critical nighttime hours, meaning the expected impact would not constitute a distinctly perceptible, legitimizing burden on the already heavily impacted road sections where the concerned neighbors resided, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung (Umbau alte Börse) | Spielcasino in der Innenstadt von Zürich (Umnutzung "Alte Börse"): Nachbarlegitimation bei befürchteten Immissionen. Bundes- und verwaltungsgerichtliche Praxis zur Nachbarlegitimation bei befürchteten Immissionen. Als Richtwert für die Rekurs- bzw. Beschwerdelegitimation wird eine Zunahme des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens von 10 % angenommen. Der Betroffene muss zudem mit seinem Grundstück direkt an die belastete Strasse anstossen (E. 6). Überprüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichts hinsichtlich Zukunftsprognosen (E. 7). Beurteilungsfaktoren und Berechnungsweise für Immissionsprognose für projektiertes Spielcasino. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere, dass sich eine eindeutige Zuordnung der Zu- und Wegfahrten einschliesslich des Parksuchverkehrs zum Casino aufgrund der zentralen Lage in der Innenstadt kaum vornehmen lässt. Es ist davon auszugehen, dass sich die durch den Casinobetrieb zu erwartenden Immissionen auch in den kritischen Nachtstunden weitgehend mit den allgemeinen Strassenimmissionen in der Innenstadt vermischen und kaum mehr als eigenständige Belastung feststellbar sein werden. Keine legitimationsbegründende deutlich wahrnehmbare Immissionsbelastung an den bereits vorbelasteten Strassenabschnitten, an denen die am meisten betroffenen Beschwerdeführer wohnen (E. 8). Abweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00001
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.07.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 18.03.2009 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung (Umbau alte Börse) · Spielcasino in der Innenstadt von Zürich (Umnutzung "Alte Börse"): Nachbarlegitimation bei befürchteten Immissionen. Bundes- und verwaltungsgerichtliche Praxis zur Nachbarlegitimation bei befürchteten Immissionen.
Als Richtwert für die Rekurs- bzw. Beschwerdelegitimation wird eine Zunahme des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens von 10 % angenommen. Der Betroffene muss zudem mit seinem Grundstück direkt an die belastete Strasse anstossen (E. 6). Überprüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichts hinsichtlich Zukunftsprognosen (E. 7). Beurteilungsfaktoren und Berechnungsweise für Immissionsprognose für projektiertes Spielcasino. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere, dass sich eine eindeutige Zuordnung der Zu- und Wegfahrten einschliesslich des Parksuchverkehrs zum Casino aufgrund der zentralen Lage in der Innenstadt kaum vornehmen lässt.
Es ist davon auszugehen, dass sich die durch den Casinobetrieb zu erwartenden Immissionen auch in den kritischen Nachtstunden weitgehend mit den allgemeinen Strassenimmissionen in der Innenstadt vermischen und kaum mehr als eigenständige Belastung feststellbar sein werden. Keine legitimationsbegründende deutlich wahrnehmbare Immissionsbelastung an den bereits vorbelasteten Strassenabschnitten, an denen die am meisten betroffenen Beschwerdeführer wohnen (E. 8). Abweisung. · --- · Stichworte: · BERÜHRTSEIN BETROFFENHEIT CASINO KOGNITION KOGNITIONSBESCHRÄNKUNG LÄRMIMMISSION LÄRMPROGNOSE LEGITIMATION LUFTREINHALTUNG LUFTVERSCHMUTZUNG NACHBARLEGITIMATION PROGNOSE SACHVERHALTSABKLÄRUNG SACHVERHALTSERMITTLUNG SACHVERHALTSFESTSTELLUNG SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE SPIELCASINO STRASSENLÄRM ÜBERPRÜFUNGSBEFUGNIS VERKEHRSAUFKOMMEN VERKEHRSIMMISSION VERKEHRSLÄRM VERKEHRSZUNAHME WEITERE BESCHWERDEVORAUSSETZUNGEN · Rechtsnormen:
· Art. 89 Abs. I BGG Art. 103 lit. a OG § 338a Abs. I PBG § 21 lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3