Administrative Court Declares Incompetence in Motivation Semesters Tender Challenge
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed a challenge against the call for tenders for "motivation semesters" issued by the economic and labor office, intended as an active labor market measure for difficult-to-place unemployed insurance beneficiaries seeking vocational training. The court reasoned that while the call possessed some competitive procurement elements, the essential characteristics of a public procurement were absent, specifically citing the vague service description, the resulting difficulty in comparing offers, the prohibition on making a profit, and the required cost disclosure. Therefore, the court concluded that the matter did not constitute a public procurement subject to procurement law, leading to the court declaring itself incompetent to hear the complaint and thus dismissing the case without entering into the merits.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Ausschreibung von Motivationssemestern durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Vergaberechts und der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts zur Behandlung der Beschwerde. Die Eingliederung von Versicherten der Arbeitslosenversicherung, die aus Gründen des Arbeitsmarkts erschwert vermittelbar sind, wird mit arbeitsmarktlichen Massnahmen gefördert. Zu diesen Massnahmen zählen u.a. Motivationssemester für Versicherte, die nach Abschluss der schweizerischen obligatorischen Schulpflicht einen Ausbildungsplatz suchen (E. 2.1). Die Vergabe der strittigen Aufträge weist zwar verschiedene Merkmale einer auf Wettbewerb ausgerichteten öffentlichen Beschaffung auf. Insgesamt überwiegen aber die Elemente, welche einer solchen Beschaffung fremd sind. Dazu gehören insbesondere die nur sehr unbestimmte Umschreibung des Inhalts der geforderten Dienstleistung, die daraus resultierende erschwerte Vergleichbarkeit der Angebote, das Verbot, mit dem Auftrag einen Gewinn zu erzielen und die damit zusammenhängende Offenlegung und Nachprüfung der internen Kostenrechnung (E. 3.5). Die strittige Ausschreibung hat somit keine öffentliche Beschaffung zum Gegenstand und unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts. Das Verwaltungsgericht ist daher zur Behandlung der Beschwerde nicht zuständig (E. 4). Nichteintreten.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00531
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00531 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.10.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschreibung von Motivationssemestern durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Vergaberechts und der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts zur Behandlung der Beschwerde. Die Eingliederung von Versicherten der Arbeitslosenversicherung, die aus Gründen des Arbeitsmarkts erschwert vermittelbar sind, wird mit arbeitsmarktlichen Massnahmen gefördert.
Zu diesen Massnahmen zählen u.a. Motivationssemester für Versicherte, die nach Abschluss der schweizerischen obligatorischen Schulpflicht einen Ausbildungsplatz suchen (E. 2.1). Die Vergabe der strittigen Aufträge weist zwar verschiedene Merkmale einer auf Wettbewerb ausgerichteten öffentlichen Beschaffung auf. Insgesamt überwiegen aber die Elemente, welche einer solchen Beschaffung fremd sind. Dazu gehören insbesondere die nur sehr unbestimmte Umschreibung des Inhalts der geforderten Dienstleistung, die daraus resultierende erschwerte Vergleichbarkeit der Angebote, das Verbot, mit dem Auftrag einen Gewinn zu erzielen und die damit zusammenhängende Offenlegung und Nachprüfung der internen Kostenrechnung (E. 3.5).
Die strittige Ausschreibung hat somit keine öffentliche Beschaffung zum Gegenstand und unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts. Das Verwaltungsgericht ist daher zur Behandlung der Beschwerde nicht zuständig (E. 4). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANWENDBARES RECHT ARBEITSMARKTLICHE MASSNAHMEN GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN GEWINNVERBOT LEISTUNGSVEREINBARUNG MOTIVATIONSSEMESTER NICHTEINTRETENSENTSCHEID SUBMISSIONSRECHT VERGABEVERFAHREN VERGLEICHBARKEIT DER ANGEBOTE WETTBEWERB WIRTSCHAFTSFREIHEIT ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS · Rechtsnormen:
· Art. 59 Abs. II AVIG Art. 64a Abs. I lit. c AVIG Art. 85 Abs. I lit. h AVIG Art. 1 Abs. III IVöB Art. 6 Abs. I IVöB Art. 10 Abs. I lit. a IVöB Art. 15 IVöB § 19 VRG · Publikationen: · RB 2008 Nr. 45 S. 118 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2