School Building Architectural Services Bidding Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a selective bidding process for architectural services to maintain a school building, the court held that the awarding authority has broad discretion in evaluating applications and selecting bidders for architectural services. Because architectural and design qualities are difficult to fully describe in writing, a highly detailed justification for the selection is not expected. The administrative court cannot intervene in this discretion unless there is an abuse or overreach of authority, which was not found in this case.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Auswahl der Anbieter für Architekturleistungen zur Instandhaltung eines Schulhauses im selektiven Vergabeverfahren. Bei Präqualifikationen dieser Art geht regelmässig eine grössere Zahl von Bewerbungen ein, deren Prüfung auf rationelle Weise durchgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass die Beurteilung von architektonischen und gestalterischen Qualitäten naturgemäss nur beschränkt mit sprachlichen Mitteln umschrieben werden kann. Von der vergebenden Behörde kann daher keine besonders ausführliche Begründung der getroffenen Auswahl erwartet werden. Die Vergabebehörde verfügt bei der Bewertung der Bewerbungen und beim Entscheid über die Auswahl der einzuladenden Anbieter über ein weites Ermessen, in welches das Verwaltungsgericht, dem keine Überprüfung der Angemessenheit eines Entscheids zusteht, nicht eingreifen darf. Lediglich eine Überschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens können mit Beschwerde beanstandet werden (E. 5.1). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court relied on this provision to assess the applicant's claims regarding the selection process for architectural services.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00503
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00503 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.11.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Auswahl der Anbieter für Architekturleistungen zur Instandhaltung eines Schulhauses im selektiven Vergabeverfahren. Bei Präqualifikationen dieser Art geht regelmässig eine grössere Zahl von Bewerbungen ein, deren Prüfung auf rationelle Weise durchgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass die Beurteilung von architektonischen und gestalterischen Qualitäten naturgemäss nur beschränkt mit sprachlichen Mitteln umschrieben werden kann. Von der vergebenden Behörde kann daher keine besonders ausführliche Begründung der getroffenen Auswahl erwartet werden.
Die Vergabebehörde verfügt bei der Bewertung der Bewerbungen und beim Entscheid über die Auswahl der einzuladenden Anbieter über ein weites Ermessen, in welches das Verwaltungsgericht, dem keine Überprüfung der Angemessenheit eines Entscheids zusteht, nicht eingreifen darf. Lediglich eine Überschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens können mit Beschwerde beanstandet werden (E. 5.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · ARCHITEKTURBÜRO ARCHITEKTURLEISTUNG AUSSCHREIBUNG BEGRÜNDUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT BEVORZUGUNG BEWERTUNG PRÄQUALIFIKATION REFERENZ REFERENZAUSKÜNFTE REFERENZOBJEKT SELEKTIVES VERFAHREN SUBMISSIONSRECHT VOREINGENOMMENHEIT · Rechtsnormen: · Art. 12 Abs. I Ziff. b IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4