Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2007.00503 • VG ZH VB.2007.00503 KI-generiert

School Building Architectural Services Bidding Dispute

Geschäftsnummer VB.2007.00503
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a selective bidding process for architectural services to maintain a school building, the court held that the awarding authority has broad discretion in evaluating applications and selecting bidders for architectural services. Because architectural and design qualities are difficult to fully describe in writing, a highly detailed justification for the selection is not expected. The administrative court cannot intervene in this discretion unless there is an abuse or overreach of authority, which was not found in this case.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Auswahl der Anbieter für Architekturleistungen zur Instandhaltung eines Schulhauses im selektiven Vergabeverfahren. Bei Präqualifikationen dieser Art geht regelmässig eine grössere Zahl von Bewerbungen ein, deren Prüfung auf rationelle Weise durchgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass die Beurteilung von architektonischen und gestalterischen Qualitäten naturgemäss nur beschränkt mit sprachlichen Mitteln umschrieben werden kann. Von der vergebenden Behörde kann daher keine besonders ausführliche Begründung der getroffenen Auswahl erwartet werden. Die Vergabebehörde verfügt bei der Bewertung der Bewerbungen und beim Entscheid über die Auswahl der einzuladenden Anbieter über ein weites Ermessen, in welches das Verwaltungsgericht, dem keine Überprüfung der Angemessenheit eines Entscheids zusteht, nicht eingreifen darf. Lediglich eine Überschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens können mit Beschwerde beanstandet werden (E. 5.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Verwaltungsbehörde Amtsmissbrauch Bauherr selektives Verfahren Gestaltung der Baute Pactum de licitando

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 Abs. I Ziff. b IVöB

The court relied on this provision to assess the applicant's claims regarding the selection process for architectural services.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00503

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00503 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.11.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Auswahl der Anbieter für Architekturleistungen zur Instandhaltung eines Schulhauses im selektiven Vergabeverfahren. Bei Präqualifikationen dieser Art geht regelmässig eine grössere Zahl von Bewerbungen ein, deren Prüfung auf rationelle Weise durchgeführt werden muss. Hinzu kommt, dass die Beurteilung von architektonischen und gestalterischen Qualitäten naturgemäss nur beschränkt mit sprachlichen Mitteln umschrieben werden kann. Von der vergebenden Behörde kann daher keine besonders ausführliche Begründung der getroffenen Auswahl erwartet werden.

Die Vergabebehörde verfügt bei der Bewertung der Bewerbungen und beim Entscheid über die Auswahl der einzuladenden Anbieter über ein weites Ermessen, in welches das Verwaltungsgericht, dem keine Überprüfung der Angemessenheit eines Entscheids zusteht, nicht eingreifen darf. Lediglich eine Überschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens können mit Beschwerde beanstandet werden (E. 5.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · ARCHITEKTURBÜRO ARCHITEKTURLEISTUNG AUSSCHREIBUNG BEGRÜNDUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT BEVORZUGUNG BEWERTUNG PRÄQUALIFIKATION REFERENZ REFERENZAUSKÜNFTE REFERENZOBJEKT SELEKTIVES VERFAHREN SUBMISSIONSRECHT VOREINGENOMMENHEIT · Rechtsnormen: · Art. 12 Abs. I Ziff. b IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4