Appeal Regarding Agricultural Zone Exception Permit Denial for Residential Building and Shed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal against a decision denying an exception permit for a single-family house and a shed in an agricultural zone. The court reasoned that the proposed residential building was not zone-compliant because effective monitoring of the operation could be conducted from the nearby building zone (approximately 100m away) or the existing operational center (approximately 450m away) without significant time loss. Furthermore, the court found that the appellant failed to provide necessary details regarding the objective necessity of the additional shed space, such as the size and number of required machinery or current storage needs for feed and seeds, justifying the lower authorities' correct assumption that the planned shed was not zone-compliant due to the appellant's lack of cooperation.
Legislator-Regeste
AmtlichAusnahmebewilligung | Einfamilienhaus und Remise in der Landwirtschaftszone. Betriebliche und örtliche Verhältnisse (E. 2). Eine wirksame Überwachung des Betriebes ist ohne nennenswerten Zeitverlust aus der rund 100 m entfernten Bauzone bzw. vom rund 450 m entfernten bestehenden Betriebszentrum aus möglich. Das geplante Wohngebäude ist daher nicht zonenkonform (E. 3.2). Um beurteilen zu können, ob die zusätzliche Remisenfläche für den Betrieb des Beschwerdeführers objektiv notwendig ist, fehlen Angaben über die Anzahl und Grösse der Maschinen, die derzeit auf dem Betrieb benötigt werden, sowie über den aktuellen Flächenbedarf für die Aufbewahrung des Futters und des Saatguts. Die Vorinstanzen durften aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Beschwerdeführers zu Recht annehmen, dass für seinen Betrieb derzeit kein Bedarf an zusätzlichem Remisenraum ausgewiesen und die geplante Remise nicht zonenkonform ist (E. 4.3). Abweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00482
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00482 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.02.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ausnahmebewilligung · Einfamilienhaus und Remise in der Landwirtschaftszone. Betriebliche und örtliche Verhältnisse (E. 2).
Eine wirksame Überwachung des Betriebes ist ohne nennenswerten Zeitverlust aus der rund 100 m entfernten Bauzone bzw. vom rund 450 m entfernten bestehenden Betriebszentrum aus möglich. Das geplante Wohngebäude ist daher nicht zonenkonform (E. 3.2).
Um beurteilen zu können, ob die zusätzliche Remisenfläche für den Betrieb des Beschwerdeführers objektiv notwendig ist, fehlen Angaben über die Anzahl und Grösse der Maschinen, die derzeit auf dem Betrieb benötigt werden, sowie über den aktuellen Flächenbedarf für die Aufbewahrung des Futters und des Saatguts. Die Vorinstanzen durften aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Beschwerdeführers zu Recht annehmen, dass für seinen Betrieb derzeit kein Bedarf an zusätzlichem Remisenraum ausgewiesen und die geplante Remise nicht zonenkonform ist (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONEN LANDWIRTSCHAFTSZONE MITWIRKUNGSPFLICHT NOTWENDIGKEIT ÖKONOMIEGEBÄUDE REMISE WOHNBAUTE ZONENKONFORMITÄT · Rechtsnormen: · Art. 34 Abs. III RPV Art. 34 Abs. IV lit. a RPV § 7 VRG § 7 Abs. I VRG § 7 Abs. II lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4