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VB.2007.00479 • VG ZH VB.2007.00479 KI-generiert

Public Prosecutor Eligibility Certificate Regulation Overturned

Geschäftsnummer VB.2007.00479
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed the legality of a regulation concerning the certificate of eligibility for public prosecutors, which required either one year of probationary candidacy or passing an aptitude test to prove the necessary successful professional activity for issuance. The court reasoned that this regulatory requirement was unlawful because it contravened statutory law; specifically, if a party could demonstrate successful professional activity through employment references and met all other prerequisites, the certificate could not be denied, nor could an internship at the General Prosecutor's Office be mandated as an additional step.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung des Wahlfähigkeits zeugnisses für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte | Die Regelung der Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, wonach der Nachweis der für das Zeugnis erforderlichen erfolgreichen Berufstätigkeit grundsätzlich die Bewährung während einer einjährigen Kandidatur oder die Absolvierung einer Fähigkeitsprüfung voraussetzt, ist gesetzwidrig. Soweit eine erfolgreiche Berufstätigkeit aufgrund von Arbeitszeugnissen nachgewiesen ist und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahfähigkeitszeugnisses erfüllt sind, darf das Zeugnis nicht verweigert und insbesondere auch keine Stage auf einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft verlangt werden. Gutheissung.

Schlagwörter

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öffentliches Personalrecht Parteistellung der Staatsanwaltschaft gesetzliche Voraussetzung Ermächtigung zur Strafverfolgung Wahlurkunde Qualifikationsrichtlinie

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 81 Abs. 1 GVG
This provision appears to be the legal basis for the court's decision regarding the alleged illegality of the regulation concerning the certificate of eligibility for public prosecutors.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 81 Abs. 1 GVG

This provision appears to be the legal basis for the court's decision regarding the alleged illegality of the regulation concerning the certificate of eligibility for public prosecutors.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00479

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00479 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.08.2008 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Erteilung des Wahlfähigkeits zeugnisses für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte · Die Regelung der Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, wonach der Nachweis der für das Zeugnis erforderlichen erfolgreichen Berufstätigkeit grundsätzlich die Bewährung während einer einjährigen Kandidatur oder die Absolvierung einer Fähigkeitsprüfung voraussetzt, ist gesetzwidrig.

Soweit eine erfolgreiche Berufstätigkeit aufgrund von Arbeitszeugnissen nachgewiesen ist und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahfähigkeitszeugnisses erfüllt sind, darf das Zeugnis nicht verweigert und insbesondere auch keine Stage auf einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft verlangt werden. Gutheissung. · --- · Stichworte: · AKZESSORISCHE NORMENKONTROLLE GESETZWIDRIGKEIT NACHWEIS NORMENKONTROLLE STAATSANWALTSCHAFT VOLLZIEHUNGSVERORDNUNG WÄHLBARKEIT WÄHLBARKEITSZEUGNIS ZEUGNIS · Rechtsnormen: · § 81 Abs. 1 GVG · Publikationen:

· RB 2008 Nr. 41 S. 109 RB 2008 Nr. 42 S. 111 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3