Driver's License Revoked for Alcohol Abstinence Violation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the withdrawal of a driver's license due to a violation of a mandatory alcohol abstinence requirement, which was imposed after a 2002 accident linked to an epileptic seizure likely caused by alcohol consumption. Blood alcohol tests confirmed significant and prolonged alcohol use, violating the abstinence order. The court reasoned that continued abstinence from alcohol was necessary to ensure the driver remained seizure-free and thus roadworthy, justifying the license withdrawal.
Legislator-Regeste
AmtlichFührerausweisentzug | Führerausweisentzug Sicherungsentzug: Verneinung der Fahreignung wegen Verstosses gegen die Auflage der Alkoholtotalabstinenz. Gefahr eines erneuten epileptischen Anfalls bei Alkoholkonsum. Die erhobenen Messwerte des IRM lassen keinen Zweifel an einem erheblichen Alkoholkonsum während längerer Zeit und gestatten daher vor dem Hintergrund der verfügten Totalabstinenz den Entzug des Führerausweises (E. 4.3). Der Selbstunfall im Jahre 2002 steht unzweifelhaft mit einem epileptischen Anfall in Verbindung. Dieser wiederum lässt sich gemäss dem medizinischen Gutachten mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den Alkoholkonsum des Beschwerdeführers zurückführen. Aus diesem Grund ist zur Gewährleistung der Anfallsfreiheit auch weiterhin Distanz gegenüber Alkohol angezeigt (E. 4.4). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertCited as the basis for the withdrawal of the driver's license due to a violation of the alcohol abstinence requirement.
Cited as the basis for the withdrawal of the driver's license due to lack of aptitude for driving.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00431
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00431 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.03.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Führerausweisentzug Sicherungsentzug: Verneinung der Fahreignung wegen Verstosses gegen die Auflage der Alkoholtotalabstinenz. Gefahr eines erneuten epileptischen Anfalls bei Alkoholkonsum. Die erhobenen Messwerte des IRM lassen keinen Zweifel an einem erheblichen Alkoholkonsum während längerer Zeit und gestatten daher vor dem Hintergrund der verfügten Totalabstinenz den Entzug des Führerausweises (E. 4.3).
Der Selbstunfall im Jahre 2002 steht unzweifelhaft mit einem epileptischen Anfall in Verbindung. Dieser wiederum lässt sich gemäss dem medizinischen Gutachten mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den Alkoholkonsum des Beschwerdeführers zurückführen. Aus diesem Grund ist zur Gewährleistung der Anfallsfreiheit auch weiterhin Distanz gegenüber Alkohol angezeigt (E. 4.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ALKOHOLABSTINENZ AUFLAGE, VERKEHRSMEDIZINISCHE EPILEPSIE FAHREIGNUNG FÜHRERAUSWEISENTZUG GUTACHTEN SICHERUNGSENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT · Rechtsnormen:
· Art. 14 Abs. II lit. b SVG Art. 16d Abs. I SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4