Appeal Regarding Building Permit for Six Parking Spaces
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal concerning the granting of a building permit for the construction of six parking spaces, where the appellant contested the dismissal of prior appeal proceedings and sought compensation for permit and delay costs, but the court did not entertain these claims. The reasoning upheld the building permit, finding no violation of the right to be heard, no bias in the lower court's decision, and maintaining the private respondent's interest despite a change in ownership; furthermore, the court determined that foregoing the required additional parking spaces was unnecessary under building or noise regulations, and ultimately dismissed the appeal as unfounded regarding objections to the case classification and the amount of the prior court fee.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Erstellung von sechs Fahrzeugabstellplätzen. Nichteintreten auf die Einwände der Beschwerdeführenden gegen die Abschreibung der vorangegangenen Rekursverfahren sowie auf den Antrag der privaten Beschwerdegegnerin, es seien die Kosten für die neue Baubewilligung und die Verzögerungskosten zu ersetzen (E. 1). Die Verzichtserklärung bezüglich ein anderes, ähnliches Bauvorhaben ist im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen (E. 2). Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (E. 3) und keine Befangenheit der Vorinstanz (E. 4). Trotz eines Eigentümerwechsels ist davon auszugehen, dass die private Beschwerdegegnerin nach wie vor ein aktuelles Interesse an der Prüfung des Baugesuchs hat (E. 5). Ein Verzicht auf zusätzliche Fahrzeugabstellplätze ist weder aus bau- noch aus lärmrechtlicher Sicht notwendig (E. 7). Die Einwände in Bezug auf die Einordnung (E. 8) und die Höhe der vorinstanzlichen Spruchgebühr (E. 9) sind unbegründet. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00414
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00414 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.12.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 24.10.2008 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erstellung von sechs Fahrzeugabstellplätzen. Nichteintreten auf die Einwände der Beschwerdeführenden gegen die Abschreibung der vorangegangenen Rekursverfahren sowie auf den Antrag der privaten Beschwerdegegnerin, es seien die Kosten für die neue Baubewilligung und die Verzögerungskosten zu ersetzen (E. 1).
Die Verzichtserklärung bezüglich ein anderes, ähnliches Bauvorhaben ist im vorliegenden Verfahren nicht zu berücksichtigen (E. 2). Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (E. 3) und keine Befangenheit der Vorinstanz (E. 4). Trotz eines Eigentümerwechsels ist davon auszugehen, dass die private Beschwerdegegnerin nach wie vor ein aktuelles Interesse an der Prüfung des Baugesuchs hat (E. 5).
Ein Verzicht auf zusätzliche Fahrzeugabstellplätze ist weder aus bau- noch aus lärmrechtlicher Sicht notwendig (E. 7). Die Einwände in Bezug auf die Einordnung (E. 8) und die Höhe der vorinstanzlichen Spruchgebühr (E. 9) sind unbegründet. Abweisung. · --- · Stichworte: · ANSCHLUSSBESCHWERDE BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAUGESUCHSAKTEN BEFANGENHEIT BEGRÜNDUNGSPFLICHT EINORDNUNG PARKPLATZ PARKPLATZBEDARF RECHTLICHES GEHÖR RECHTSKRAFT SPRUCHGEBÜHR VERZICHT VERZICHTSERKLÄRUNG · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV Art. 30 Abs. I BV Art. 6 Ziff. 1 EMRK § 35 Abs. I OV BRK § 242 PBG § 310 Abs. III PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4