Owner v. Municipality Regarding Basement Storage Compartment Enforcement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA property owner was subject to an enforcement order requiring the subdivision of basement storage compartments in an apartment building, stemming from a condition in the original building permit mandating separate storage spaces for each unit. The court rejected the owner's appeal against the enforcement order, reasoning that the legal requirement for storage facilities implies individual, separate compartments for each apartment to ensure utility, meaning that simply providing a total collective area is insufficient, and objections to the underlying obligation, rather than the execution details, are inadmissible at the enforcement stage.
Legislator-Regeste
AmtlichHerstellungsbefehl | Umbau eines Mehrfamilienhauses: Pflicht zur Unterteilung der Kellerabteile. Die Bauherrschaft wurde bereits in der Baubewilligung dazu verpflichtet, abgeteilte Einstellräume für jede Wohnung zu erstellen. Einwände, die sich gegen diese Verpflichtung und nicht gegen die Modalitäten des Vollzugs richten, können im Beschwerdeverfahren gegen die Vollzugsverfügung nicht mehr erhoben werden (E. 3.2). Die vom Gesetz geforderten Einstellgelegenheiten für Vorräte, Hausrat und dergleichen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn für jede Wohnung ein eigenes Abteil zur Verfügung steht. Es genügt deshalb nicht, wenn die geforderten Flächen gesamthaft zur Verfügung stehen (E. 3.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the legal norms section, implying its relevance to the substantive finding regarding the requirement for separate storage spaces.
Cited in the legal norms section, implying its relevance to the substantive finding.
Cited in the legal norms section, implying its relevance to the substantive finding regarding the enforcement order.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00396
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00396 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.01.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Herstellungsbefehl · Umbau eines Mehrfamilienhauses: Pflicht zur Unterteilung der Kellerabteile. Die Bauherrschaft wurde bereits in der Baubewilligung dazu verpflichtet, abgeteilte Einstellräume für jede Wohnung zu erstellen. Einwände, die sich gegen diese Verpflichtung und nicht gegen die Modalitäten des Vollzugs richten, können im Beschwerdeverfahren gegen die Vollzugsverfügung nicht mehr erhoben werden (E. 3.2).
Die vom Gesetz geforderten Einstellgelegenheiten für Vorräte, Hausrat und dergleichen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn für jede Wohnung ein eigenes Abteil zur Verfügung steht. Es genügt deshalb nicht, wenn die geforderten Flächen gesamthaft zur Verfügung stehen (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN KELLER UNTERTEILUNG WEITERE BAUVORSCHRIFTEN (NUTZUNGSDICHTE, ABSTÄNDE ETC.) WIDERRUF · Rechtsnormen: · § 4 Abs. II BauVV § 39 BBauV I § 297 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4