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VB.2007.00365 • VG ZH VB.2007.00365 KI-generiert

Social Assistance Reimbursement for Furniture Storage Denial Upheld

Geschäftsnummer VB.2007.00365
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A court considered an appeal concerning social assistance where an individual, previously homeless, sought reimbursement for furniture storage costs incurred over approximately three years after initial assistance had been granted. The court reasoned that while covering furniture storage for needy homeless persons can be a sensible transitional measure anticipating future housing, it is not an abuse of discretion to cease funding after a considerable period when it is unlikely the recipient will secure their own apartment soon, thereby affirming the administrative decision to discontinue payment for storage costs under the relevant social welfare laws.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kostenübernahme für Möbeleinlagerung einer Obdachlosen Abweisung der Beschwerde bezüglich des Antrags auf Bezahlung von Übernachtungskosten, da der Bezirksrat zu Recht nur die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten behandelte (E. 1.2). Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und insbesondere der Möbeleinlagerungskosten bei obdachlosen Hilfeempfängern (E. 2.1). Die Übernahme von Möbeleinlagerungskosten für bedürftige Obdachlose ist im Sinne einer Übergangslösung im Hinblick auf eine künftige Verwendung der Möbel in einer eigenen Wohnung durchaus sinnvoll. Es ist jedoch nicht rechtsverletzend, wenn die Möbeleinlagerungskosten nach einer gewissen Zeit (hier rund drei Jahre) nicht mehr übernommen werden, da nicht mehr damit zu rechnen ist, dass die Bedürftige in naher Zukunft eine eigene Wohnung beziehen und ihr Mobiliar benützen wird. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten - wie vorliegend - zusätzlich zu den Wohnkosten oder an deren Stelle beantragt werden (E. 2.3). Abweisung

Schlagwörter

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Rückerstattung von Sozialhilfe Sozialwohnung Lagerkosten Ermessen der Verwaltung Leistung einer Sicherheit Verlust des Versorgerschadens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 14 SHG

This provision (likely regarding social assistance claims) is listed under 'Rechtsnormen' and is implicitly the basis for evaluating the appellant's entitlement to economic assistance for furniture storage, leading to the final decision.

§ 15 SHG

This provision (likely regarding situational benefits in social assistance) is listed under 'Rechtsnormen' and is implicitly the basis for evaluating the appellant's entitlement to economic assistance for furniture storage, leading to the final decision.

§ 17 SHV

This provision (likely related to the Social Assistance Ordinance) is listed under 'Rechtsnormen' and is implicitly the basis for evaluating the appropriateness of the furniture storage cost coverage, leading to the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00365

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00365 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.11.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 20.03.2008 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kostenübernahme für Möbeleinlagerung einer Obdachlosen Abweisung der Beschwerde bezüglich des Antrags auf Bezahlung von Übernachtungskosten, da der Bezirksrat zu Recht nur die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten behandelte (E. 1.2).

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und insbesondere der Möbeleinlagerungskosten bei obdachlosen Hilfeempfängern (E. 2.1). Die Übernahme von Möbeleinlagerungskosten für bedürftige Obdachlose ist im Sinne einer Übergangslösung im Hinblick auf eine künftige Verwendung der Möbel in einer eigenen Wohnung durchaus sinnvoll. Es ist jedoch nicht rechtsverletzend, wenn die Möbeleinlagerungskosten nach einer gewissen Zeit (hier rund drei Jahre) nicht mehr übernommen werden, da nicht mehr damit zu rechnen ist, dass die Bedürftige in naher Zukunft eine eigene Wohnung beziehen und ihr Mobiliar benützen wird.

Dabei ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten - wie vorliegend - zusätzlich zu den Wohnkosten oder an deren Stelle beantragt werden (E. 2.3). Abweisung · --- · Stichworte: · INTEGRATION MÖBELEINLAGERUNGSKOSTEN OBDACHLOSE SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 SHG § 17 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3