License Withdrawal Duration Credit Denial
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA litigant sought to have the duration of a subsequent license withdrawal (Warnungsentzug) reduced by crediting time already served during a preliminary safety-related license seizure (Sicherungsentzug), arguing that the actual seizure period exceeded the formally ordered period. The court rejected this request, reasoning that allowing such "compensation" would improperly favor the applicant over others whose licenses were also seized longer than formally ordered during a precautionary measure but who subsequently maintained good conduct, and further reasoning that the punitive and corrective nature of the subsequent license withdrawal proceeding was incompatible with accounting for time served in a prior, distinct safety measure.
Legislator-Regeste
AmtlichFührerausweisentzug | Warnungsentzug. Reduktion der Entzugsdauer. Es ist durchaus gängig und nicht zu beanstanden, wenn in einem Verfahren des Sicherungsentzugs die tatsächlich verfügte Entzugsdauer kürzer ist als der faktische Entzug. Mit der Zulassung einer "Kompensation" in einem späteren Verfahren des Warnungsentzugs würde der Beschwerdeführer gegenüber denjenigen bevorzugt, denen im Rahmen eines vorsorglichen Sicherungsentzugs der Führerschein faktisch ebenfalls länger als verfügt entzogen wurde, die sich im Anschluss daran jedoch wohl verhalten. Zudem spricht auch der Charakter des Warnungsentzugs gegen die vom Beschwerdeführer beantragte "Kompensation" (E. 3.3). Abweisung.
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KI-generiertThis article (likely relating to the basis for driver's license withdrawal) is the only legal norm cited in the metadata associated with the decision, implying it underpins the substantive ruling against the appellant.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00362
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00362 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Warnungsentzug. Reduktion der Entzugsdauer. Es ist durchaus gängig und nicht zu beanstanden, wenn in einem Verfahren des Sicherungsentzugs die tatsächlich verfügte Entzugsdauer kürzer ist als der faktische Entzug. Mit der Zulassung einer "Kompensation" in einem späteren Verfahren des Warnungsentzugs würde der Beschwerdeführer gegenüber denjenigen bevorzugt, denen im Rahmen eines vorsorglichen Sicherungsentzugs der Führerschein faktisch ebenfalls länger als verfügt entzogen wurde, die sich im Anschluss daran jedoch wohl verhalten.
Zudem spricht auch der Charakter des Warnungsentzugs gegen die vom Beschwerdeführer beantragte "Kompensation" (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ENTZUGSDAUER KOMPENSATION SICHERUNGSENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT VORSORGLICHER ENTZUG WARNUNGSENTZUG · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. I lit. a SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4