Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2007.00362 • VG ZH VB.2007.00362 KI-generiert

License Withdrawal Duration Credit Denial

Geschäftsnummer VB.2007.00362
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A litigant sought to have the duration of a subsequent license withdrawal (Warnungsentzug) reduced by crediting time already served during a preliminary safety-related license seizure (Sicherungsentzug), arguing that the actual seizure period exceeded the formally ordered period. The court rejected this request, reasoning that allowing such "compensation" would improperly favor the applicant over others whose licenses were also seized longer than formally ordered during a precautionary measure but who subsequently maintained good conduct, and further reasoning that the punitive and corrective nature of the subsequent license withdrawal proceeding was incompatible with accounting for time served in a prior, distinct safety measure.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Warnungsentzug. Reduktion der Entzugsdauer. Es ist durchaus gängig und nicht zu beanstanden, wenn in einem Verfahren des Sicherungsentzugs die tatsächlich verfügte Entzugsdauer kürzer ist als der faktische Entzug. Mit der Zulassung einer "Kompensation" in einem späteren Verfahren des Warnungsentzugs würde der Beschwerdeführer gegenüber denjenigen bevorzugt, denen im Rahmen eines vorsorglichen Sicherungsentzugs der Führerschein faktisch ebenfalls länger als verfügt entzogen wurde, die sich im Anschluss daran jedoch wohl verhalten. Zudem spricht auch der Charakter des Warnungsentzugs gegen die vom Beschwerdeführer beantragte "Kompensation" (E. 3.3). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Entzug der Konzession Vorleben Dauer der Zuwiderhandlung Pfändung Nachpfändung verfahrensleitender Rückzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 16 Abs. I lit. a SVG

This article (likely relating to the basis for driver's license withdrawal) is the only legal norm cited in the metadata associated with the decision, implying it underpins the substantive ruling against the appellant.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00362

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00362 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Warnungsentzug. Reduktion der Entzugsdauer. Es ist durchaus gängig und nicht zu beanstanden, wenn in einem Verfahren des Sicherungsentzugs die tatsächlich verfügte Entzugsdauer kürzer ist als der faktische Entzug. Mit der Zulassung einer "Kompensation" in einem späteren Verfahren des Warnungsentzugs würde der Beschwerdeführer gegenüber denjenigen bevorzugt, denen im Rahmen eines vorsorglichen Sicherungsentzugs der Führerschein faktisch ebenfalls länger als verfügt entzogen wurde, die sich im Anschluss daran jedoch wohl verhalten.

Zudem spricht auch der Charakter des Warnungsentzugs gegen die vom Beschwerdeführer beantragte "Kompensation" (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ENTZUGSDAUER KOMPENSATION SICHERUNGSENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT VORSORGLICHER ENTZUG WARNUNGSENTZUG · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. I lit. a SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4