Contract Award Review: Equal Bids and Apprenticeship Criteria
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed a dispute concerning the award of a contract for masonry work related to a public swimming pool renovation, where the initial offers were deemed equivalent by the awarding authority. The court reasoned that while the authority has discretion in choosing between equally valuable offers, this choice must not be based on extraneous motives, and generally should align with pre-announced award criteria. Specifically, the court found that selecting a bidder based on a better apprenticeship program, one of the stated award criteria, was justifiable even if the price criterion was equal, upholding the decision to award the contract to the bidder with the superior training commitment.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Baumeisterarbeiten für Freibadsanierung: Bewertung der Zuschlagskriterien, Ermessensentscheid bei gleichwertigen Angeboten. Bewertung der Zuschlagskriterien Angebotspreis (E. 3.1) und Lehrlingsausbildung (E. 3.2). Gemäss der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts darf die Vergabebehörde bei gleichwertigen Angeboten nach ihrem Ermessen zwischen den Angeboten wählen. Die Vergabebehörde darf sich bei der Auswahl nicht von sachfremden Motiven leiten lassen (E. 4.1). Beim Entscheid darüber, welches von zwei gleichwertigen Angeboten berücksichtigt werden soll, erscheint es sachgerecht, dass sich die Vergabebehörde an den vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien orientiert. Die Begründung für die Auswahl hat jedoch nicht zwingend anhand der Zuschlagskriterien zu erfolgen, solange sie im Zusammenhang mit der betroffenen Vergabe steht und nicht völlig haltlos ist. Die Frage, ob in einer solchen Situation auch die Bevorzugung des ortsansässigen Anbieters zulässig wäre, wurde offen gelassen. Die Beschwerdegegnerin durfte die Mitbeteiligte aufgrund der besseren Lehrlingsausbildung berücksichtigen (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is typically used for regulating court costs, which is often included in the dispositive of a final decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00326
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00326 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Baumeisterarbeiten für Freibadsanierung: Bewertung der Zuschlagskriterien, Ermessensentscheid bei gleichwertigen Angeboten. Bewertung der Zuschlagskriterien Angebotspreis (E. 3.1) und Lehrlingsausbildung (E. 3.2). Gemäss der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts darf die Vergabebehörde bei gleichwertigen Angeboten nach ihrem Ermessen zwischen den Angeboten wählen. Die Vergabebehörde darf sich bei der Auswahl nicht von sachfremden Motiven leiten lassen (E. 4.1).
Beim Entscheid darüber, welches von zwei gleichwertigen Angeboten berücksichtigt werden soll, erscheint es sachgerecht, dass sich die Vergabebehörde an den vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien orientiert. Die Begründung für die Auswahl hat jedoch nicht zwingend anhand der Zuschlagskriterien zu erfolgen, solange sie im Zusammenhang mit der betroffenen Vergabe steht und nicht völlig haltlos ist. Die Frage, ob in einer solchen Situation auch die Bevorzugung des ortsansässigen Anbieters zulässig wäre, wurde offen gelassen. Die Beschwerdegegnerin durfte die Mitbeteiligte aufgrund der besseren Lehrlingsausbildung berücksichtigen (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANGEBOTSPREIS ERMESSEN GLEICHWERTIGKEIT LEHRLINGSAUSBILDUNG PREIS SUBMISSIONSRECHT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3