Unremunerated Counsel's Late Compensation Claim for Prior Appeal Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn attorney appointed as an unremunerated legal counsel, who had successfully sought a higher fee for prior work via an administrative appeal, subsequently filed a belated application for party compensation for that same appeal proceeding before the governing council, which the council denied. The court upheld the denial, reasoning that established practice requires a prior application for compensation to be filed before the merits are decided, which streamlines decision-making, meaning the council was justified in not considering the late request, and the costs assessed for the council's negative decision were within the fee schedule.
Legislator-Regeste
AmtlichKosten- und Entschädigungsfolgen | Kosten- und Entschädigungsfolgen (Der Beschwerdeführer - ein als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellter Anwalt - hat vorgängig mittels eines Rekurses an den Regierungsrat eine höhere Entschädigung für seine Bemühungen in einem sozialhilferechtlichen Rekursverfahren seines Klienten vor Bezirksrat erreicht. Erst nachträglich stellte er für dieses Rekursverfahren vor Regierungsrat ein Gesuch um Ausrichtung einer Parteientschädigung, das der Regierungsrat abwies.) Rechtsgrundlagen für die Zusprechung einer Parteientschädigung. Gemäss ständiger Praxis wird eine Parteientschädigung nur gestützt auf ein vorgängiges Gesuch zugesprochen (E. 2.1). Das Festhalten an einem vorgängig gestellten Gesuch macht durchaus Sinn, weil so vor der Fallbeurteilung alle Begehren vorliegen und dadurch eine rationelle Entscheidfindung erleichtert wird. Der Regierungsrat hätte daher auf das nachträgliche Gesuch gar nicht eintreten müssen. Im Ergebnis ist es nicht rechtsverletzend, wenn keine Parteientschädigung zugesprochen wurde (E. 2.3). Die Kosten für den abschlägigen Beschluss des Regierungsrats bewegt sich im Rahmen der Gebührenordnung (E. 2.4). Abweisung der Beschwerde (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court considered the applicable fee regulation when assessing the costs of the rejected decision by the Cantonal Council.
This provision relates to the procedural basis concerning the assessment of compensation or costs, implied by the context of the decision on compensation claims.
This provision was relevant to the court's consideration regarding the requirement for a prior request for party compensation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00311
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206974&W10_KEY=13317130&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00311 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 03.11.2008 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Kosten- und Entschädigungsfolgen · Kosten- und Entschädigungsfolgen (Der Beschwerdeführer - ein als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellter Anwalt - hat vorgängig mittels eines Rekurses an den Regierungsrat eine höhere Entschädigung für seine Bemühungen in einem sozialhilferechtlichen Rekursverfahren seines Klienten vor Bezirksrat erreicht.
Erst nachträglich stellte er für dieses Rekursverfahren vor Regierungsrat ein Gesuch um Ausrichtung einer Parteientschädigung, das der Regierungsrat abwies.) Rechtsgrundlagen für die Zusprechung einer Parteientschädigung. Gemäss ständiger Praxis wird eine Parteientschädigung nur gestützt auf ein vorgängiges Gesuch zugesprochen (E. 2.1). Das Festhalten an einem vorgängig gestellten Gesuch macht durchaus Sinn, weil so vor der Fallbeurteilung alle Begehren vorliegen und dadurch eine rationelle Entscheidfindung erleichtert wird. Der Regierungsrat hätte daher auf das nachträgliche Gesuch gar nicht eintreten müssen.
Im Ergebnis ist es nicht rechtsverletzend, wenn keine Parteientschädigung zugesprochen wurde (E. 2.3). Die Kosten für den abschlägigen Beschluss des Regierungsrats bewegt sich im Rahmen der Gebührenordnung (E. 2.4). Abweisung der Beschwerde (E. 3). · --- · Stichworte: · ENTSCHÄDIGUNG KOSTEN KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN PARTEIENTSCHÄDIGUNG UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) · Rechtsnormen: · § 5 GebührenO § 13 Abs. II VRG § 17 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3