Appeal Regarding Delivery of Building Permit Decision After Unauthorized Construction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns a request for the delivery of a building permit decision following the unauthorized construction of a chicken coop, where the subsequent posting of a notice for a retrospective permit was deemed pointless as the structure's existence and dimensions were already known to potentially affected neighbors. The court reasoned that neighbors can protect their rights by notifying the building authority of the unauthorized construction to initiate a permit process, and they are usually entitled to written notification of the building application so they can demand delivery of the final decision. The court found no merit in the claim that the building secretary deceitfully withheld information about the impending deadline for requesting the decision, ultimately dismissing the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Nachträgliche Baubewilligung für Hühnerunterstand: Aussteckung; Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids. Wurde eine Baute ohne Bewilligung erstellt, macht eine Aussteckung keinen Sinn mehr, da der Bau mit seinen Dimensionen allfälligen Betroffenen bereits bekannt ist. Um ihre Rechte zu wahren, können Nachbarn, die durch die eigenmächtig erstellte Baute betroffen sind, die Baubehörde auf die unbewilligte Baute hinweisen und so ein Bewilligungsverfahren in Gang setzen. Die öffentliche Bekanntmachung des Baugesuchs wird ihnen in der Regel schriftlich anzuzeigen sein, so dass sie die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen können (E. 2.2). Die Frage, ob bereits die Anzeige eines ohne Bewilligung ausgeführten Bauvorhabens als Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids aufzufassen ist, kann hier offen gelassen werden (E. 2.3). Der Vorwurf, der Bausekretär habe den drohenden Ablauf der Frist zur Anforderung des baurechtlichen Entscheids treuwidrig verschwiegen, ist unbegründet (E. 2.4). Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00271
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00271 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.07.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 27.11.2007 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Nachträgliche Baubewilligung für Hühnerunterstand: Aussteckung; Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids. Wurde eine Baute ohne Bewilligung erstellt, macht eine Aussteckung keinen Sinn mehr, da der Bau mit seinen Dimensionen allfälligen Betroffenen bereits bekannt ist. Um ihre Rechte zu wahren, können Nachbarn, die durch die eigenmächtig erstellte Baute betroffen sind, die Baubehörde auf die unbewilligte Baute hinweisen und so ein Bewilligungsverfahren in Gang setzen. Die öffentliche Bekanntmachung des Baugesuchs wird ihnen in der Regel schriftlich anzuzeigen sein, so dass sie die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen können (E. 2.2).
Die Frage, ob bereits die Anzeige eines ohne Bewilligung ausgeführten Bauvorhabens als Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids aufzufassen ist, kann hier offen gelassen werden (E. 2.3). Der Vorwurf, der Bausekretär habe den drohenden Ablauf der Frist zur Anforderung des baurechtlichen Entscheids treuwidrig verschwiegen, ist unbegründet (E. 2.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANZEIGE AUSSTECKUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN NACHTRÄGLICHE BAUBEWILLIGUNG RECHTSSCHUTZ REKURSLEGITIMATION REKURSRECHT TREU UND GLAUBEN VERWIRKUNG · Rechtsnormen: · § 311 Abs. I PBG § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG § 10 Abs. I lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2