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VB.2007.00270 • VG ZH VB.2007.00270 KI-generiert

Driving License Reinstatement After Decade-Long Withdrawal Requires New Examination

Geschäftsnummer VB.2007.00270
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the decision to require a new driving examination as a condition for the reinstatement of a driving license following a withdrawal exceeding ten years. The court reasoned that a new test is justified when there are well-founded doubts regarding the driver's aptitude, and an exceptionally long period of abstinence from driving, such as over a decade, is sufficient to raise such doubts, thereby rendering the requirement of a new proficiency test lawful under the relevant traffic regulations.

Legislator-Regeste

Amtlich

Wiedererteilung des Führerausweises | Wiedererteilung des Führerausweises: Anordnung einer neuen Führerprüfung. Eine neue Führerprüfung als Bedingung für die Wiedererteilung des Führerausweises kann nur dann angeordnet werden, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Fahrzeugführers bestehen. Solche Bedenken können bei einer aussergewöhnlich langen Fahrabstinenz gerechtfertigt sein. Da vorliegend von einem über zehn Jahre dauernden Ausweisentzug auszugehen ist, erweist sich die Anordnung einer neuen Führerprüfung als rechtens (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Führerausweisentzug Fahreignungsuntersuchung Prüfungsreglement wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand begründeter Entscheid Zwangslizenz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. III SVG

This article was used to justify the legal basis for ordering a new driving examination upon reissuance of the driving license.

Art. 28 Abs. I VZV

This article was used to justify the legal basis for ordering a new driving examination upon reissuance of the driving license.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00270

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00270 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.11.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.05.2008 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Wiedererteilung des Führerausweises · Wiedererteilung des Führerausweises: Anordnung einer neuen Führerprüfung. Eine neue Führerprüfung als Bedingung für die Wiedererteilung des Führerausweises kann nur dann angeordnet werden, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Fahrzeugführers bestehen.

Solche Bedenken können bei einer aussergewöhnlich langen Fahrabstinenz gerechtfertigt sein. Da vorliegend von einem über zehn Jahre dauernden Ausweisentzug auszugehen ist, erweist sich die Anordnung einer neuen Führerprüfung als rechtens (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · FÜHRERAUSWEIS FÜHRERAUSWEISWIEDERERTEILUNG UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) WIEDERERTEILUNG · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. III SVG Art. 28 Abs. I VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3