Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2007.00227 • VG ZH VB.2007.00227 KI-generiert

Horse Arena Exception Permit Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2007.00227
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal concerning an exception permit for an all-weather horse arena. The court found that the existing sand arena, built in 1985 without a permit, was formally unlawful, and thus the applicant could not claim protection of vested rights under Article 24c of the Spatial Planning Act (RPG). Furthermore, the court reasoned that Article 24c RPG applies only to structures that became non-conforming due to a change in law or plans, not merely a change in administrative practice, and that structures for which an exception permit was already granted are excluded. Since the proposed construction lacked site-specificity, a regular exception permit under Article 24 RPG could not be granted.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausnahmebewilligung | Ausnahmebewilligung für Allwetterplatz für Pferde. Vorliegend geht es nicht um eine Erweiterung des Stallgebäudes, sondern des seit 1985 bestehenden Schnitzelplatzes (E. 4). Der Schnitzelplatz wurde ohne Baubewilligung erstellt. Er hat als formell rechtswidrig erstellte Baute zu gelten, unabhängig davon, ob die Beschwerdeführerin in ihrem Vertrauen auf den Bestand des Schnitzelplatzes zu schützen ist. Für eine erweiterte Bestandesgarantie nach Art. 24c Abs. 2 RPG käme es allerdings grundsätzlich darauf an, ob eine Baute materiell rechtswidrig erstellt wurde oder nicht. Dies kann indessen vorliegend offen bleiben (E. 5.2). Der Anwendungsbereich von Art. 24c RPG ist auf Bauten und Anlagen beschränkt, die nicht mehr zonenkonform sind, d.h. durch eine nachträgliche Änderung von Erlassen oder Plänen zonenwidrig geworden sind. Eine blosse Praxisänderung reicht für die Anwendung von Art. 24c RPG nicht aus. Zudem fallen Bauten, für die eine ordentliche Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG erteilt wurde, von vornherein nicht unter Art. 24c RPG (E. 5.3). Mangels Standortgebundenheit kann für das geplante Bauvorhaben keine ordentliche Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt werden (E. 6.2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Legitimation gegen Baubewilligung Raumplanungsgesetz Nichteinzonung Bewilligungsentzug Kompetenzstück Baubusse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 RPG

Used to deny the ordinary exception permit because the planned construction project lacks location dependence.

Art. 24c Abs. II RPG

The conditions for an extended vested rights guarantee are not met.

Art. 24c RPG

The scope of application is limited to buildings and facilities that are no longer zone-compliant due to a subsequent change in regulations or plans.

Art. 41 RPV

Cited in relation to the permit process, implicitly used in the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00227

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00227 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ausnahmebewilligung · Ausnahmebewilligung für Allwetterplatz für Pferde. Vorliegend geht es nicht um eine Erweiterung des Stallgebäudes, sondern des seit 1985 bestehenden Schnitzelplatzes (E. 4). Der Schnitzelplatz wurde ohne Baubewilligung erstellt. Er hat als formell rechtswidrig erstellte Baute zu gelten, unabhängig davon, ob die Beschwerdeführerin in ihrem Vertrauen auf den Bestand des Schnitzelplatzes zu schützen ist.

Für eine erweiterte Bestandesgarantie nach Art. 24c Abs. 2 RPG käme es allerdings grundsätzlich darauf an, ob eine Baute materiell rechtswidrig erstellt wurde oder nicht. Dies kann indessen vorliegend offen bleiben (E. 5.2). Der Anwendungsbereich von Art. 24c RPG ist auf Bauten und Anlagen beschränkt, die nicht mehr zonenkonform sind, d.h. durch eine nachträgliche Änderung von Erlassen oder Plänen zonenwidrig geworden sind. Eine blosse Praxisänderung reicht für die Anwendung von Art. 24c RPG nicht aus. Zudem fallen Bauten, für die eine ordentliche Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG erteilt wurde, von vornherein nicht unter Art. 24c RPG (E. 5.3).

Mangels Standortgebundenheit kann für das geplante Bauvorhaben keine ordentliche Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt werden (E. 6.2). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN BAUBEWILLIGUNG BAUTE ERWEITERUNG PFERD PRAXISÄNDERUNG RECHTSÄNDERUNG RECHTSWIDRIGE BAUTE REITPLATZ RESERVEZONE STANDORTGEBUNDENHEIT VERTRAUENSGRUNDLAGE VERTRAUENSSCHUTZ ZONENKONFORMITÄT · Rechtsnormen: · Art. 24 RPG Art. 24c RPG Art. 24c Abs. II RPG Art. 41 RPV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3