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VB.2007.00226 • VG ZH VB.2007.00226 KI-generiert

Administrative Court Upholds Reduction in Social Housing Assistance Despite Reintegration Efforts

Geschäftsnummer VB.2007.00226
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the decision to reduce social assistance housing costs from 1,200 to 1,100 currency units, despite acknowledging the appellant's efforts towards labor market reintegration and addiction treatment. The court reasoned that the reduction was lawful because the appellant had not genuinely sought more affordable housing, and no special circumstances were presented to prevent a necessary move, justifying the reduction as a minimal incentive reflecting the appellant's efforts.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung der Mietkosten von Fr. 1'200.- auf Fr. 1'100.-. Der Beschwerdeführer hat sich nicht ernsthaft um eine günstigere Wohnung gekümmert (E. 3.1). Seine Bemühungen um Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Behandlung seiner Suchtproblematik sind zwar anzuerkennen. Dennoch erweist sich die Kürzung der Mietkosten als rechtmässig, zumal seine Bemühungen mit einer Minimalen Integrationszulage belohnt werden (E. 3.2). Besondere Gründe, die einem Wohnungswechsel entgegenstehen würden, liegen nicht vor und werden auch nicht dargetan (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Sozialwohnung Kürzung der Sozialhilfe Verwaltungskosten Herabsetzung der Verfahrenskosten Verwaltungseinheiten Ausweisung aus einer Wohnung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00226

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00226 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.08.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung der Mietkosten von Fr. 1'200.- auf Fr. 1'100.-. Der Beschwerdeführer hat sich nicht ernsthaft um eine günstigere Wohnung gekümmert (E. 3.1). Seine Bemühungen um Reintegration in den Arbeitsmarkt und die Behandlung seiner Suchtproblematik sind zwar anzuerkennen.

Dennoch erweist sich die Kürzung der Mietkosten als rechtmässig, zumal seine Bemühungen mit einer Minimalen Integrationszulage belohnt werden (E. 3.2). Besondere Gründe, die einem Wohnungswechsel entgegenstehen würden, liegen nicht vor und werden auch nicht dargetan (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · KÜRZUNG MIETKOSTEN MIETZINSRICHTLINIEN SOZIALHILFE SUCHTERKRANKUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN WOHNUNGSMIETE WOHNUNGSWECHSEL · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 Abs. I SHG § 17 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4