Social Assistance Calculation and Pension Application Deadline Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal concerning the calculation of social assistance and a requirement to apply for early pension benefits, ruling that the lower authority correctly dismissed the appeal against the initial decision imposing the benefit application requirement because the statutory appeal deadline had expired. Furthermore, the court determined it lacked jurisdiction to review the appellant's challenge regarding the lower authority's failure to take supervisory measures against the providing agency, and upheld the calculation of the economic assistance as being in line with relevant guidelines.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Berechnung der Sozialhilfe; Auflage zum vorzeitigen Bezug der AHV-Rente. [Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügungen vom 14. November 2006 und 12. Dezember 2006 wirtschaftliche Hilfe gewährt. In der ersten Verfügung wurde ihm auferlegt, sich bis spätestens Ende 2006 für einen vorzeitigen Bezug der AHV-Rente anzumelden.] Im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht kann lediglich beurteilt werden, was bereits Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war (E. 1.2). Der Bezirksrat ist auf den Rekurs, soweit er sich gegen die Verfügung vom 14. November 2006 richtete, zu Recht nicht eingetreten, da die 30-tägige Rekursfrist bereits abgelaufen war (E. 3.2). Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, dass der Bezirksrat keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen die Beschwerdegegnerin ergriffen hat, kann darauf nicht eingetreten werden, da kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Aufsichtsmassnahme ergriffen werden kann (E. 3.3). Die Berechnung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Beschwerdegegnerin erfolgte den SKOS-Richtlinien entsprechend und ist nicht zu beanstanden (E. 5.2). Abweisung der Beschwerde, sofern Eintreten.
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KI-generiertThe court confirmed the calculation of economic aid by the respondent in accordance with the SKOS guidelines, which is governed by this provision.
The court confirmed the calculation of economic aid by the respondent in accordance with the SKOS guidelines, which is governed by this provision.
The court did not enter a decision on the appeal concerning the decision of November 14, 2006, because the 30-day appeal period had expired, as regulated by this provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00165
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00165 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Berechnung der Sozialhilfe; Auflage zum vorzeitigen Bezug der AHV-Rente. [Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügungen vom 14. November 2006 und 12. Dezember 2006 wirtschaftliche Hilfe gewährt. In der ersten Verfügung wurde ihm auferlegt, sich bis spätestens Ende 2006 für einen vorzeitigen Bezug der AHV-Rente anzumelden.] Im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht kann lediglich beurteilt werden, was bereits Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war (E. 1.2).
Der Bezirksrat ist auf den Rekurs, soweit er sich gegen die Verfügung vom 14. November 2006 richtete, zu Recht nicht eingetreten, da die 30-tägige Rekursfrist bereits abgelaufen war (E. 3.2). Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, dass der Bezirksrat keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen die Beschwerdegegnerin ergriffen hat, kann darauf nicht eingetreten werden, da kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Aufsichtsmassnahme ergriffen werden kann (E. 3.3). Die Berechnung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Beschwerdegegnerin erfolgte den SKOS-Richtlinien entsprechend und ist nicht zu beanstanden (E. 5.2).
Abweisung der Beschwerde, sofern Eintreten. · --- · Stichworte: · AHV-RENTE ANFECHTUNGSOBJEKT AUFSICHTSBESCHWERDE BERECHNUNG FRISTVERSÄUMNIS GRUNDBEDARF GRUNDBEDARF II REKURSFRIST SOZIALHILFE STREITGEGENSTAND WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 17 SHV § 22 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4