Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2007.00072 • VG ZH VB.2007.00072 KI-generiert

Social Assistance Repayment Based on Subsequent Educational Scholarships

Geschäftsnummer VB.2007.00072
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of reclaiming social assistance payments when a recipient's daughter subsequently received educational scholarships, determining that such scholarships, regardless of whether paid in advance or retrospectively, must be considered when assessing eligibility for family support. The reasoning was that the retrospective receipt of scholarships rendered the previously granted economic aid excessive in hindsight, thereby justifying the repayment as per the relevant statute concerning the recovery of social assistance; furthermore, the court held that a signed declaration of assignment was not a prerequisite for such a reclamation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Rückforderung von Sozialhilfe, weil Tochter Stipendien bekommen hat. Stipendien sind, unabhängig davon, ob im Voraus oder nachträglich ausbezahlt, in die Anspruchsberechtigung einer Familie einzubeziehen. Aufgrund der nachträglich ausbezahlten Stipendien erweist sich die ausbezahlte wirtschaftliche Hilfe demnach im Nachhinein als zu hoch und darf zurückgefordert werden. Unerheblich ist dabei, ob eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde, denn eine solche bildet nicht Voraussetzung für eine Rückforderung nach § 27 Abs. 1 lit. a SHG (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Sozialhilfebezüger Rückzahlung des Darlehens Abschlagszahlungen Recht auf Bildung Erziehungszulage Rückerstattung von Ergänzungsleistungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 27 Abs. I lit. a SHG

This provision is cited as the basis for the right to reclaim the excessively paid social assistance.

§ 2 Abs. II SHG

This provision is cited as a relevant legal norm concerning social assistance, although its specific role in the final order is not detailed beyond citation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00072

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00072 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.04.2007 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückforderung von Sozialhilfe, weil Tochter Stipendien bekommen hat. Stipendien sind, unabhängig davon, ob im Voraus oder nachträglich ausbezahlt, in die Anspruchsberechtigung einer Familie einzubeziehen. Aufgrund der nachträglich ausbezahlten Stipendien erweist sich die ausbezahlte wirtschaftliche Hilfe demnach im Nachhinein als zu hoch und darf zurückgefordert werden.

Unerheblich ist dabei, ob eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde, denn eine solche bildet nicht Voraussetzung für eine Rückforderung nach § 27 Abs. 1 lit. a SHG (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · RÜCKFORDERUNG SOZIALHILFE STIPENDIEN SUBSIDIARITÄTSPRINZIP WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 2 Abs. II SHG § 27 Abs. I lit. a SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4