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VB.2007.00016 • VG ZH VB.2007.00016 KI-generiert

Mobile Antenna Permit Appeal - Location Data Sheet Integrity

Geschäftsnummer VB.2007.00016
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed a building permit for a mobile phone antenna installation, specifically concerning project modifications. The court ruled that an application's location data sheet cannot be arbitrarily altered during an appeal process, and mobile network operators should not expect subsequent changes to these sheets to be accepted to the same extent in future proceedings. Ultimately, the court found the contested antenna installation was not eligible for a permit based on any of the submitted location data sheets, and no further investigations were warranted at that stage. The appeal was upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2006.00187) | Baubewilligung für Mobilfunk-Antennenanlage: Zulässigkeit von Projektänderungen. Das Standortdatenblatt kann im Lauf des Rechtsmittelverfahrens nicht beliebig abgeändert werden (E. 3.2). Die Betreiber der Mobilfunknetze dürfen nicht ohne weiteres damit rechnen, dass nachträgliche Änderungen der Standortdatenblätter in künftigen Verfahren weiterhin im bisherigen Umfang entgegen genommen werden (E. 3.3). Die strittige Antennenanlage ist mit keinem der eingereichten Standortdatenblätter, soweit auf diese abgestellt werden kann, bewilligungsfähig. Weitere Erhebungen oder Stellungnahmen sind beim heutigen Stand des Verfahrens nicht mehr angezeigt (E. 3.4 und E. 3.5). Gutheissung.

Schlagwörter

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Mobilfunkantennenbewilligung Änderung der Baubewilligung nicht ionisierende Strahlung Missbrauch einer Fernmeldeanlage Verwendung des Mobiltelefons am Steuer Überschreitung der Gebäudehöhe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. II NISV

Used to assess the permissibility of the mobile phone antenna installation.

§ 52 Abs. II VRG

Cited in conjunction with the assessment of the case, likely related to procedural aspects or the scope of review.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2007.00016

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2007.00016 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.09.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2006.00187) · Baubewilligung für Mobilfunk-Antennenanlage: Zulässigkeit von Projektänderungen. Das Standortdatenblatt kann im Lauf des Rechtsmittelverfahrens nicht beliebig abgeändert werden (E. 3.2). Die Betreiber der Mobilfunknetze dürfen nicht ohne weiteres damit rechnen, dass nachträgliche Änderungen der Standortdatenblätter in künftigen Verfahren weiterhin im bisherigen Umfang entgegen genommen werden (E. 3.3).

Die strittige Antennenanlage ist mit keinem der eingereichten Standortdatenblätter, soweit auf diese abgestellt werden kann, bewilligungsfähig. Weitere Erhebungen oder Stellungnahmen sind beim heutigen Stand des Verfahrens nicht mehr angezeigt (E. 3.4 und E. 3.5). Gutheissung. · --- · Stichworte: · MOBILFUNKANLAGE MOBILFUNKANTENNE NEUE TATSACHE PROJEKTÄNDERUNG STANDORTDATENBLATT STREITGEGENSTAND ÜBRIGES UMWELTSCHUTZRECHT · Rechtsnormen: · Art. 11 Abs. II NISV § 52 Abs. II VRG · Publikationen: · RB 2007 Nr. 24 S. 80 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2