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VB.2006.00421 • VG ZH VB.2006.00421 KI-generiert

Claimant v. Assistance Authority: Professional Cleaning Coverage Denial

Geschäftsnummer VB.2006.00421
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A claimant appealed a decision denying coverage for professional cleaning services required for vacating a former apartment, arguing that routine cleaning expenses are covered by the basic standard of need for economic assistance, while professional cleaning constitutes a situation-dependent benefit. The court reasoned that since the claimant had sufficient time to clean the apartment personally, requiring the assistance of a professional cleaning firm was not mandatory, and that situation-dependent benefits must remain in reasonable proportion to the living situations of comparable low-income individuals, thereby upholding the lower authority's decision as lawful and dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Übernahme Reinigungskosten für Wohnung Erwägungen zum Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe (E. 3). Normale Aufwendungen für die Reinigung einer Wohnung sind im Grundbedarf enthalten, während die Übernahme der Kosten einer Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut eine situationsbedingte Leistung darstellt (E. 4.1). Die Beschwerdeführerin hatte genügend Zeit, um ihre ehemalige Wohnung selbst zu putzen. Eine fachmännische Reinigung erfordert nicht zwingend den Beizug eines Reinigungsinstituts. Nach dem Grundssatz, dass situationsbedingte Leistungen stets in einem angemessenen Verhältnis zur Lebenssituation von Personen mit niedrigem Einkommen in der Umgebung der unterstützten Personen stehen müssen, erweist sich der Entscheid der Vorinstanz als rechtmässig (E. 4.2). Abweisung der Beschwerde (E. 5).

Schlagwörter

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Pflichtleistung Versicherungsleistungsanspruch Lebenshaltungskosten missbräuchliche Forderung des Vermieters hinreichendes Einkommen unbezahlte Mietkaution

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 15 Abs. I SHG

This provision appears to be the substantive legal basis underlying the court's decision to uphold the lower authority's ruling concerning economic assistance, as implied by the outcome described in the subject summary.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00421

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00421 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.11.2006 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Übernahme Reinigungskosten für Wohnung Erwägungen zum Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe (E. 3). Normale Aufwendungen für die Reinigung einer Wohnung sind im Grundbedarf enthalten, während die Übernahme der Kosten einer Wohnungsreinigung durch ein Reinigungsinstitut eine situationsbedingte Leistung darstellt (E. 4.1).

Die Beschwerdeführerin hatte genügend Zeit, um ihre ehemalige Wohnung selbst zu putzen. Eine fachmännische Reinigung erfordert nicht zwingend den Beizug eines Reinigungsinstituts. Nach dem Grundssatz, dass situationsbedingte Leistungen stets in einem angemessenen Verhältnis zur Lebenssituation von Personen mit niedrigem Einkommen in der Umgebung der unterstützten Personen stehen müssen, erweist sich der Entscheid der Vorinstanz als rechtmässig (E. 4.2). Abweisung der Beschwerde (E. 5). · --- · Stichworte: · REINIGUNG SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:

· § 15 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4