Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2006.00380 • VG ZH VB.2006.00380 KI-generiert

Property Owner v. Municipality on Development Permit Substitution

Geschäftsnummer VB.2006.00380
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A property owner sought to replace the secondary stipulations of a previously approved comprehensive development project, governed by earlier zoning law, with an area development permit under current law. The court reasoned that if the existing comprehensive development, even after a change in law, satisfies the requirements for an area development permit, the original secondary stipulations can be replaced by a current area development permit. However, if the development permitted under the old law also violates the current area development regulations, only an expanded area development permit can substitute the original stipulations, requiring the property owner to commit to adhering to the originally approved comprehensive concept through an additional secondary stipulation. The court ultimately dismissed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

baurechtlichen Vorentscheid | Gesamtüberbauung nach früherem Recht: Ersatz der ursprünglichen Nebenbestimmungen durch Arealüberbauungsrevers nach geltendem Recht. Erfüllt eine Gesamtüberbauung nach einer Rechtsänderung die Voraussetzungen für eine Arealüberbauung, können die ursprünglichen Nebenbestimmungen durch einen Arealüberbauungsrevers nach geltendem Recht ersetzt werden. Verstösst die nach früherem Recht bewilligte Gesamtüberbauung auch gegen die Vorschriften zur Arealüberbauung, kann an die Stelle der ursprünglichen Nebenbestimmungen nur ein erweiterter Arealüberbauungsrevers treten. Der Grundeigentümer ist in einer zusätzlichen Nebenbestimmung zu verpflichten, das ursprünglich bewilligte Gesamtkonzept einzuhalten (E. 4.1). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Bau- und Zonenordnung Bauträger Änderung der Baubewilligung substituierte Begründung Zonenplanänderung Parzellierung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 8 BZO
· --- · Stichworte: · AREALÜBERBAUUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GESAMTÜBERBAUUNG NEBENBESTIMMUNG RECHTSÄNDERUNG REVERS · Rechtsnormen: · § 73 PBG § 321 PBG Art. 8 BZO Zürich · Publikationen:
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00380

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00380 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2007 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · baurechtlichen Vorentscheid · Gesamtüberbauung nach früherem Recht: Ersatz der ursprünglichen Nebenbestimmungen durch Arealüberbauungsrevers nach geltendem Recht. Erfüllt eine Gesamtüberbauung nach einer Rechtsänderung die Voraussetzungen für eine Arealüberbauung, können die ursprünglichen Nebenbestimmungen durch einen Arealüberbauungsrevers nach geltendem Recht ersetzt werden.

Verstösst die nach früherem Recht bewilligte Gesamtüberbauung auch gegen die Vorschriften zur Arealüberbauung, kann an die Stelle der ursprünglichen Nebenbestimmungen nur ein erweiterter Arealüberbauungsrevers treten. Der Grundeigentümer ist in einer zusätzlichen Nebenbestimmung zu verpflichten, das ursprünglich bewilligte Gesamtkonzept einzuhalten (E. 4.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AREALÜBERBAUUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GESAMTÜBERBAUUNG NEBENBESTIMMUNG RECHTSÄNDERUNG REVERS · Rechtsnormen: · § 73 PBG § 321 PBG Art. 8 BZO Zürich · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3