Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2006.00359 • VG ZH VB.2006.00359 KI-generiert

School Renovation Contract Award Challenge Regarding Price Range and Qualification Evaluation

Geschäftsnummer VB.2006.00359
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court reviewed a challenge concerning the award of a contract for sanitary installations in the overall renovation of a school facility via an open tender process. The court found that the awarding authority had committed an abuse of discretion by relying on an excessively wide 117% price range for evaluating bids, suggesting a more appropriate range of 50% should have been used, and furthermore, the authority improperly used unrecorded external references and experiences when evaluating bidder qualifications, instead of solely relying on written documentation. Additionally, the established scale for evaluating the ratio of apprentices to employees did not adequately reflect the stated weighting of that criterion, leading the court to partially uphold the appeal and remit the case back to the authority for correction of these procedural defects.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Gesamtrenovation einer Schulanlage; Arbeitsvergabe für Sanitäranlagen im offenen Verfahren. Bewertung des Preises: Der Bewertung der Angebotspreise lag eine Preisspanne von 117 % zugrunde. Die von der Vergabebehörde verwendete Preisspanne erscheint als zu weit, da es sich nicht um hochkomplexe Arbeiten handelt. In der fehlenden plausiblen Begründung für die Wahl dieser ungewöhnlichen Preisspanne liegt eine Ermessensüberschreitung. Es ist auf die von der Vergabebehörde im Beschwerdeverfahren vorgeschlagene Bandbreite von 50 % abzustellen (E. 5). Bewertung der Referenzen: Nur mit Bezug auf das Angebot der Beschwerdeführerin liegt eine aktenkundige (schlechte) Referenz vor. Für die Bewertung des Zuschlags hat die Vergabebehörde in unzulässiger Weise auf weitere, nicht schriftlich festgehaltene Auskünfte bzw. Erfahrungen abgestellt. Die Sache ist zur Korrektur dieser Mängel an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen (E. 6). Lehrlingsausbildung: Die für die Bewertung des Verhältnisses von Lehrlingen zu Anzahl Mitarbeitenden angewandte Skala vermag nicht zu überzeugen. Sie setzt insbesondere die bekannt gegebene Gewichtung des Kriteriums nur ungenügend um (E. 7). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Erneute Prüfung der Angebote verwaltungsrechtlicher Vertrag Vergabe von Bauaufträgen Inspektionsvertrag Verfahrensüberprüfung Pactum de licitando
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00359

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00359 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.12.2006 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Gesamtrenovation einer Schulanlage; Arbeitsvergabe für Sanitäranlagen im offenen Verfahren. Bewertung des Preises: Der Bewertung der Angebotspreise lag eine Preisspanne von 117 % zugrunde. Die von der Vergabebehörde verwendete Preisspanne erscheint als zu weit, da es sich nicht um hochkomplexe Arbeiten handelt.

In der fehlenden plausiblen Begründung für die Wahl dieser ungewöhnlichen Preisspanne liegt eine Ermessensüberschreitung. Es ist auf die von der Vergabebehörde im Beschwerdeverfahren vorgeschlagene Bandbreite von 50 % abzustellen (E. 5). Bewertung der Referenzen: Nur mit Bezug auf das Angebot der Beschwerdeführerin liegt eine aktenkundige (schlechte) Referenz vor. Für die Bewertung des Zuschlags hat die Vergabebehörde in unzulässiger Weise auf weitere, nicht schriftlich festgehaltene Auskünfte bzw. Erfahrungen abgestellt. Die Sache ist zur Korrektur dieser Mängel an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen (E. 6).

Lehrlingsausbildung: Die für die Bewertung des Verhältnisses von Lehrlingen zu Anzahl Mitarbeitenden angewandte Skala vermag nicht zu überzeugen. Sie setzt insbesondere die bekannt gegebene Gewichtung des Kriteriums nur ungenügend um (E. 7). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BEWERTUNGSMETHODE BEWERTUNGSSKALA ERFAHRUNG LEHRLINGSAUSBILDUNG PREIS PREISSPANNE REFERENZ REFERENZAUSKÜNFTE SCHRIFTLICHKEIT SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3