Owner v. Preservation Order on Shed Addition
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA property owner sought the revocation of a preservation order concerning a shed, specifically challenging whether a 1960 addition, initially a pigsty and later a horse stall, was included in the 1986 preservation order that only generally mentioned the "shed." The court, noting the ambiguity regarding the addition's inclusion, chose to address the potential revocation of the order as applied to the addition, holding that since a comprehensive balancing of interests regarding the 1960 addition had not previously occurred, it could be done now. The court ultimately found that the 1960 addition lacked the same protectable value as the main house and barn, concluding that the owner's interest in removing the addition outweighed the public preservation interest, thus partially granting the request by revoking the protection order concerning only the addition, while upholding it for the original shed.
Legislator-Regeste
AmtlichDenkmalschutz | Denkmalschutz: Antrag des Grundeigentümeres auf Entlassung eines Schopfs aus der Schutzverfügung Umfang der Unterschutzstellung: Der bestehende Schopf wurde 1960 mit einem Anbau erweitert, der ursprünglich als Schweinestall genutzt und 1992 zum Pferdestall umgebaut wurde. Die Schutzverfügung von 1986 nennt ohne weitere Präzisierungen lediglich den "Schopf". Verschiedene Umstände sprechen dafür, dass der Anbau nicht von der Unterschutzstellung erfasst wird (Erwägungen der Schutzverfügung, kartografische Eintragungen); Frage offen gelassen (E. 2). Widerruf der Schutzverfügung: Widerrufsvoraussetzungen im Allgemeinen, terminologische Abgrenzungen (E. 3.1). Weil bislang in Bezug auf den Anbau von 1960 keine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat, kann diese nachgeholt werden (E. 3.4). Aus den gesamten Umständen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Anbau von 1960 nicht schutzwürdig war - dies im Gegensatz zu Wohnhaus und Scheune auf demselben Grundstück (E. 3.2) - und dass das Interesse des Grundeigentümers an der Beseitigung dieses Anbaus höher zu gewichten ist; Aufhebung der Schutzverfügung in Bezug auf den Anbau (E. 3.5). Die Schutzverfügung in Bezug auf den Schopf bleibt unberührt (E. 3.6). Teilweise Gutheissung.
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KI-generiertThis provision likely served as the legal basis for the court's decision regarding the modification/revocation of the protection order concerning the addition, which is the core subject of the final ruling.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00151
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00151 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.07.2006 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Denkmalschutz · Denkmalschutz: Antrag des Grundeigentümeres auf Entlassung eines Schopfs aus der Schutzverfügung Umfang der Unterschutzstellung: Der bestehende Schopf wurde 1960 mit einem Anbau erweitert, der ursprünglich als Schweinestall genutzt und 1992 zum Pferdestall umgebaut wurde.
Die Schutzverfügung von 1986 nennt ohne weitere Präzisierungen lediglich den "Schopf". Verschiedene Umstände sprechen dafür, dass der Anbau nicht von der Unterschutzstellung erfasst wird (Erwägungen der Schutzverfügung, kartografische Eintragungen); Frage offen gelassen (E. 2). Widerruf der Schutzverfügung: Widerrufsvoraussetzungen im Allgemeinen, terminologische Abgrenzungen (E. 3.1). Weil bislang in Bezug auf den Anbau von 1960 keine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat, kann diese nachgeholt werden (E. 3.4). Aus den gesamten Umständen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Anbau von 1960 nicht schutzwürdig war - dies im Gegensatz zu Wohnhaus und Scheune auf demselben Grundstück (E. 3.2) - und dass das Interesse des Grundeigentümers an der Beseitigung dieses Anbaus höher zu gewichten ist;
Aufhebung der Schutzverfügung in Bezug auf den Anbau (E. 3.5). Die Schutzverfügung in Bezug auf den Schopf bleibt unberührt (E. 3.6). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ANPASSUNG DENKMALPFLEGE DENKMALSCHUTZ ENTLASSUNG FORMEN DES VERWALTUNGSHANDELNS SCHUTZOBJEKT SCHUTZUMFANG WIDERRUF · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3