Municipality v. Social Assistance Recipient (Housing Costs)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA social assistance recipient, who was just over 25 years old and nearing the completion of her apprenticeship, had been living independently for nine years and as the sole tenant of an apartment for three years, with a rent that was within municipal guidelines. The court found it disproportionate for the municipality to require her to sublet her apartment to reduce housing costs from 1,000 Swiss francs to 500 Swiss francs, given her circumstances, and therefore dismissed the municipality's appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Finden die reduzierten Ansätze der Wohnkosten bei sog. "jungen Erwachsene" (18 bis 25 Jahre) auch Anwendung bei über 25-jährigen Personen, die sich noch in Ausbildung befinden? Rechtsgrundlagen zur Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2.1). Die gut 25-jährige Sozialhilfeempfängerin, welche in Kürze eine Lehre abschliesst, lebt seit neun Jahren selbstständig und seit drei Jahren als Alleinmieterin einer Wohnung, deren günstiger Mietzins noch im Rahmen der kommunalen Richtlinien liegt. Aufgrund dieser Umstände erscheint die Auflage der Gemeinde, die Empfängerin habe sich um eine Untervermietung ihrer Wohnung zu bemühen, um die Wohnkosten von Fr. 1 000 auf Fr. 500 zu senken, als unverhältnismässig (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde der Gemeinde (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the court's decision regarding the proportionality of the municipal requirement.
Cited as a legal basis for social assistance, relevant to the court's assessment of the case.
Cited as a legal basis for social assistance, relevant to the court's assessment of the case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00076
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00076 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.05.2006 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Finden die reduzierten Ansätze der Wohnkosten bei sog. "jungen Erwachsene" (18 bis 25 Jahre) auch Anwendung bei über 25-jährigen Personen, die sich noch in Ausbildung befinden? Rechtsgrundlagen zur Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2.1). Die gut 25-jährige Sozialhilfeempfängerin, welche in Kürze eine Lehre abschliesst, lebt seit neun Jahren selbstständig und seit drei Jahren als Alleinmieterin einer Wohnung, deren günstiger Mietzins noch im Rahmen der kommunalen Richtlinien liegt.
Aufgrund dieser Umstände erscheint die Auflage der Gemeinde, die Empfängerin habe sich um eine Untervermietung ihrer Wohnung zu bemühen, um die Wohnkosten von Fr. 1 000 auf Fr. 500 zu senken, als unverhältnismässig (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde der Gemeinde (E. 3). · --- · Stichworte: · SKOS-RICHTLINIEN SOZIALHILFE UNTERMIETE WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNG WOHNUNGSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 Abs. I SHG § 17 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4