Building Permit Appeal Remanded Over Verifiable Mobile Antenna Emissions Data
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an appeal concerning a building permit, which was remanded following a prior ruling by the Federal Supreme Court regarding mobile phone antenna emissions. The Administrative Court determined that objections raised by the permitting authority against the Supreme Court's findings were not readily reviewable in the current proceedings, and a revised location data sheet showing reduced transmission power would not change the outcome because the Supreme Court requires that the declared equivalent radiated power (ERP) must be verifiable, meaning the maximum possible ERP based on the hardware configuration—not a lower, remotely adjustable value—is controlling, which must also apply to antenna direction. The Court found that a new quality assurance system, as outlined by a federal circular requiring a database to track and update all hardware components and settings affecting ERP and direction, appeared to be a fundamentally suitable method for reasonably ensuring compliance with ERP limits, leading to the partial approval of the appeal and a remand to the authority.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2005.00035) | Rückweisung durch das Bundesgericht; Rückweisung an die Bewilligungsbehörde. Die von der Bewilligungsbehörde gegenüber dem Bundesgericht erhobenen Einwendungen können auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht nicht ohne weiteres überprüft werden (E. 2.2). Das neue Standortdatenblatt mit reduzierter Sendeleistung, welches bereits dem Bundesgericht eingereicht und von diesem nicht beurteilt wurde, würde auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht kein anderes Ergebnis rechtfertigen, da das Bundesgericht wiederholt festgehalten hat, dass die im Standortdatenblatt deklarierte äquivalente Strahlungsleistung (ERP) überprüfbar sein muss. Massgeblich ist dabei grundsätzlich die aufgrund der Hardwarekonfiguration der Anlage mögliche maximale ERP, das heisst die Sendeleistung bei Maximalleistung der vorgesehenen Senderendstufen und nicht ein tieferer, durch Fernsteuerung einstellbarer Wert. Entsprechendes muss für die einstellbare Senderichtung der Antennen gelten (E. 3.1). Neues Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16. Januar 2006 mit Datenbank, in welcher sämtliche Hardware-Komponenten und Geräteeinstellungen, welche die ERP und die Senderichtungen beeinflussen, erfasst und laufend aktualisiert werden (E. 3.2). Ein Qualitätssicherungssystem dieser Art erscheint als grundsätzlich geeignetes Mittel, um die Einhaltung der ERP mit zumutbarem Aufwand zu gewährleisten (E. 3.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2006.00001
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2006.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.02.2006 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2005.00035) · Rückweisung durch das Bundesgericht; Rückweisung an die Bewilligungsbehörde. Die von der Bewilligungsbehörde gegenüber dem Bundesgericht erhobenen Einwendungen können auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht nicht ohne weiteres überprüft werden (E. 2.2).
Das neue Standortdatenblatt mit reduzierter Sendeleistung, welches bereits dem Bundesgericht eingereicht und von diesem nicht beurteilt wurde, würde auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht kein anderes Ergebnis rechtfertigen, da das Bundesgericht wiederholt festgehalten hat, dass die im Standortdatenblatt deklarierte äquivalente Strahlungsleistung (ERP) überprüfbar sein muss. Massgeblich ist dabei grundsätzlich die aufgrund der Hardwarekonfiguration der Anlage mögliche maximale ERP, das heisst die Sendeleistung bei Maximalleistung der vorgesehenen Senderendstufen und nicht ein tieferer, durch Fernsteuerung einstellbarer Wert.
Entsprechendes muss für die einstellbare Senderichtung der Antennen gelten (E. 3.1). Neues Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16. Januar 2006 mit Datenbank, in welcher sämtliche Hardware-Komponenten und Geräteeinstellungen, welche die ERP und die Senderichtungen beeinflussen, erfasst und laufend aktualisiert werden (E. 3.2). Ein Qualitätssicherungssystem dieser Art erscheint als grundsätzlich geeignetes Mittel, um die Einhaltung der ERP mit zumutbarem Aufwand zu gewährleisten (E. 3.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
· --- · Stichworte: · ANLAGEGRENZWERT ANTENNE BAFU BUWAL MOBILFUNKANTENNE QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM SENDELEISTUNG SENDERICHTUNG STANDORTDATENBLATT ÜBERSCHREITUNG ÜBRIGES UMWELTSCHUTZRECHT VERNEHMLASSUNG · Rechtsnormen: · Art. 3 Abs. IX NISV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3