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VB.2005.00570 • VG ZH VB.2005.00570 KI-generiert

Municipality Denied Police Registration Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2005.00570
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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A municipality denied a police registration, which a district council ordered the municipality to grant. The municipality appealed, arguing the administrative court lacked jurisdiction and that it lacked standing. The court found the municipality was entitled to appeal and that the police registration requirement applied, as the children had established their domicile there with their father. The court dismissed the municipality's appeal, finding no violation of their right to be heard, and addressed legal aid and costs.

Legislator-Regeste

Amtlich

polizeiliche Meldepflicht | Polizeiliche Anmeldung: Die Gemeinde verweigerte die Anmeldung; der Bezirksrat wies die Gemeinde an, die Anmeldung vorzunehmen; Beschwerde der Gemeinde: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Legitimation der Gemeinde (E.1). Gesetzliche Grundlagen der polizeilichen Meldepflicht (E.2). Die geltend gemachte Gehörsverletzung führt vorliegend nicht zu einer Rückweisung an die Vorinstanz (E.3.2). Aus den Akten ergibt sicht, dass der Vater mit seinen Kindern (den Beschwerdegegnern) seinen Lebensmittelpunkt in die Gemeinde verlegen wollte. Die Kinder haben in der Gemeinde ihr polizeiliches Domizil begründet. Abweisung der Beschwerde (E.3.3-3.4). Bemerkungen zur unentgeltlichen Rechtspflege (E.4). Kostenfolge und Parteientschädigung (E.5).

Schlagwörter

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Legitimation der Gemeinde Gemeindepolizei Polizeibewilligung Beschwerdelegitimation sachliche Unzuständigkeit unentgeltliche Rechtspflege

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 32 GemeindeG
This provision is cited in relation to the legal basis for the police registration obligation, indicating it was likely used in the court's reasoning regarding the substance of the case.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 32 GemeindeG

This provision is cited in relation to the legal basis for the police registration obligation, indicating it was likely used in the court's reasoning regarding the substance of the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00570

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00570 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.02.2006 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · polizeiliche Meldepflicht · Polizeiliche Anmeldung: Die Gemeinde verweigerte die Anmeldung; der Bezirksrat wies die Gemeinde an, die Anmeldung vorzunehmen; Beschwerde der Gemeinde: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Legitimation der Gemeinde (E.1). Gesetzliche Grundlagen der polizeilichen Meldepflicht (E.2).

Die geltend gemachte Gehörsverletzung führt vorliegend nicht zu einer Rückweisung an die Vorinstanz (E.3.2). Aus den Akten ergibt sicht, dass der Vater mit seinen Kindern (den Beschwerdegegnern) seinen Lebensmittelpunkt in die Gemeinde verlegen wollte. Die Kinder haben in der Gemeinde ihr polizeiliches Domizil begründet. Abweisung der Beschwerde (E.3.3-3.4). Bemerkungen zur unentgeltlichen Rechtspflege (E.4). Kostenfolge und Parteientschädigung (E.5). · --- · Stichworte: · POLIZEILICHE MELDEPFLICHT POLIZEILICHES DOMIZIL RECHTLICHES GEHÖR ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT · Rechtsnormen:

· § 32 GemeindeG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4