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VB.2005.00373 • VG ZH VB.2005.00373 KI-generiert

Appeal Against Flooring Supply Award Exclusion Due to Non-Conforming Product Specification

Geschäftsnummer VB.2005.00373
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned an appeal against the award decision for the supply of flooring materials for a hospital, where the lower bidder was excluded because its offered product did not match the specified "type" required in the tender documents, constituting a substantial deviation leading to exclusion under relevant tendering law, despite the appellant having standing to challenge the award even after contract conclusion. The court upheld the exclusion, reasoning that the deviation from the required essential specifications rendered the offer non-compliant, and further found that the exclusion was justified because the appellant failed to remedy a formal defect when requested by the awarding authority, even if the initial defect might not have been grounds for direct exclusion.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Submission von Bodenbelägen für ein Spital. Legitimation: Die Submissionsbeschwerde steht auch zur Verfügung, um nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (Art. 18 Abs. 2 IVöB; E. 2). Ausschluss wegen Unvollständigkeit des Angebots (§ 28 lit. h SubmV). Die Auffassung der Vergabebehörde, dass der von der Beschwerdeführerin offerierte Belag nicht dem ausgeschriebenen "Typ" entspricht, ist nicht rechtsverletzend. Das Angebot weicht in einem wesentlichen Punkt von der Ausschreibung ab, was zum Ausschluss führt. (E. 3.5). Variante ohne Grundangebot. Eine Variante ohne gleichzeitiges Grundangebot ist nicht generell ausgeschlossen. Das Fehlen des ausschreibungskonformen Grundangebots führt aber dazu, dass bei Ablehnung der Unternehmervariante kein Angebot des betreffenden Anbieters verbleibt (E. 4.4). Verletzung verschiedener Formerfordernisse (E. 5). Verlangt die Vergabebehörde die Behebung eines Mangels des Angebotes und kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, so ist ein Ausschluss gerechtfertigt, auch wenn der Mangel ursprünglich nicht zum direkten Ausschluss berechtigt hätte (E. 5.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Ausschluss eines Anbieters formeller Mangel Erfasste Erzeugnisse Pflichtenheft Zulässige Gründe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 18 Abs. II IVöB

Cited in the summary regarding the legitimacy to challenge the award decision after contract conclusion.

§ 28 lit. h SubmV

Cited in the summary as the basis for exclusion due to incompleteness of the offer.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00373

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00373 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.05.2006 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission von Bodenbelägen für ein Spital. Legitimation: Die Submissionsbeschwerde steht auch zur Verfügung, um nach Vertragsschluss die Rechtswidrigkeit einer Zuschlagsverfügung feststellen zu lassen (Art. 18 Abs. 2 IVöB; E. 2). Ausschluss wegen Unvollständigkeit des Angebots (§ 28 lit. h SubmV).

Die Auffassung der Vergabebehörde, dass der von der Beschwerdeführerin offerierte Belag nicht dem ausgeschriebenen "Typ" entspricht, ist nicht rechtsverletzend. Das Angebot weicht in einem wesentlichen Punkt von der Ausschreibung ab, was zum Ausschluss führt. (E. 3.5). Variante ohne Grundangebot. Eine Variante ohne gleichzeitiges Grundangebot ist nicht generell ausgeschlossen. Das Fehlen des ausschreibungskonformen Grundangebots führt aber dazu, dass bei Ablehnung der Unternehmervariante kein Angebot des betreffenden Anbieters verbleibt (E. 4.4).

Verletzung verschiedener Formerfordernisse (E. 5). Verlangt die Vergabebehörde die Behebung eines Mangels des Angebotes und kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, so ist ein Ausschluss gerechtfertigt, auch wenn der Mangel ursprünglich nicht zum direkten Ausschluss berechtigt hätte (E. 5.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS BODENBELAG FORMERFORDERNIS FORMVORSCHRIFTEN MUSTER PREISLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT SUBMISSIONSRECHT UNTERNEHMERVARIANTE UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT VARIANTE WESENTLICHER MANGEL · Rechtsnormen:

· Art. 19 Abs. III BoeB Art. 18 Abs. II IVöB § 28 lit. h SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3