Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2005.00321 • VG ZH VB.2005.00321 KI-generiert

Building Permit Readmission and Shading Regulations

Geschäftsnummer VB.2005.00321
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered the readmission of a building permit case following a successful constitutional appeal, where the only remaining issue was whether a planned residential development would cause excessive shading, violating hygiene regulations. The court affirmed the lower instance's reasoning that existing setback regulations and other construction limitations conclusively define the permissible impact of light deprivation and shading on neighboring properties, leaving no room for the general immission protection provision (§ 226 PBG). Furthermore, the court reasoned that the specific provision prohibiting significant impairment by shading (§ 284 Abs. 4 PBG) applies exclusively to high-rise buildings, and extending it to topographical situations causing comparable shading would contradict the statutory framework, leading to the dismissal of the claim.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Wiederaufnahme von VB.2004.00120 nach Gutheissung einer staatsrechtlichen Beschwerde durch das Bundesgericht. Schattenwurf durch Wohnüberbauung. Die allein noch verbleibende Frage, ob das geplante Bauvorhaben zu einer übermässigen Beschattung führt und damit gegen die Vorschriften über die Wohnhygiene verstösst, ist zu verneinen. Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat, bestimmen Abstandsvorschriften und weitere Baubegrenzungsnormen abschliessend, welche Auswirkungen durch Lichtentzug und Schattenwurf auf ein Nachbargrundstück zulässig sind; für die Anwendung der allgemeinen Immissionsschutzbestimmung von § 226 PBG bleibt kein Raum. § 284 Abs. 4 PBG, der eine wesentliche Beeinträchtigung durch Schattenwurf verbietet, bezieht sich ausschliesslich auf Hochhäuser. Die von der Beschwerdegegnerschaft geforderte Anwendung dieser Bestimmung auf Fälle, wo die Topografie zu einer vergleichbaren Beschattung führt, wäre mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar (E. 2.2). Gutheissung.

Schlagwörter

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Baubewilligung für Wohngebäude Bauordnung Kündigungsschutz Zonenvorschriftsverletzung Wohnungsrecht Umzonung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 226 PBG

The court confirmed that for this specific case, existing building regulations conclusively determine permissible shadow effects, leaving no room for the general immission control provision of § 226 PBG.

§ 284 Abs. 4 PBG

The court explicitly ruled that this provision concerning significant impairment by shadow casting applies exclusively to high-rise buildings and not to the present case based on topography.

§ 302 Abs. I PBG

This provision is listed among the legal norms relevant to the decision, likely concerning the final ruling on the building permit.

§ 30 ABauV

This provision is listed among the legal norms relevant to the decision, likely concerning the final ruling on the building permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00321

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00321 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.08.2005 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 09.11.2005 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Wiederaufnahme von VB.2004.00120 nach Gutheissung einer staatsrechtlichen Beschwerde durch das Bundesgericht. Schattenwurf durch Wohnüberbauung. Die allein noch verbleibende Frage, ob das geplante Bauvorhaben zu einer übermässigen Beschattung führt und damit gegen die Vorschriften über die Wohnhygiene verstösst, ist zu verneinen.

Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat, bestimmen Abstandsvorschriften und weitere Baubegrenzungsnormen abschliessend, welche Auswirkungen durch Lichtentzug und Schattenwurf auf ein Nachbargrundstück zulässig sind; für die Anwendung der allgemeinen Immissionsschutzbestimmung von § 226 PBG bleibt kein Raum. § 284 Abs. 4 PBG, der eine wesentliche Beeinträchtigung durch Schattenwurf verbietet, bezieht sich ausschliesslich auf Hochhäuser. Die von der Beschwerdegegnerschaft geforderte Anwendung dieser Bestimmung auf Fälle, wo die Topografie zu einer vergleichbaren Beschattung führt, wäre mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar (E. 2.2).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · GELÄNDE HOCHHAUS NACHBARGRUNDSTÜCK SCHATTENWURF TOPOGRAFIE WEITERE BAUVORSCHRIFTEN (NUTZUNGSDICHTE, ABSTÄNDE ETC.) WOHNBAUTE WOHNHYGIENE · Rechtsnormen: · § 30 ABauV § 226 PBG § 284 Abs. IV PBG § 302 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3