Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2005.00292 • VG ZH VB.2005.00292 KI-generiert

Social Assistance Calculation for Separated Spouses Under One Roof

Geschäftsnummer VB.2005.00292
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned the proper calculation of social assistance benefits for spouses who had initiated divorce proceedings but were still temporarily residing under the same roof, with the municipality arguing for a two-person household calculation while the prior instance favored two separate households. The court reasoned that social assistance must adequately consider individual needs, and the specific circumstances indicated that the spouses were no longer living in a marital community or jointly exercising household functions at the time of the application, thus upholding the decision to treat them as two separate households.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Die Ehegatten leben nach Einleitung des Scheidungsverfahrens - zumindest noch zeitweise - unter einem Dach. Berechnung der Leistungen nach den Regeln eines Zweipersonenhaushalts oder von zwei getrennten Haushalten? Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2.1). Die Leistungen haben die individuellen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Die konkreten Umstände deuten darauf hin, dass die Ehegatten bereits im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung keine eheliche Gemeinschaft mehr lebten und keine Haushaltfunktionen gemeinsam ausübten (E. 2.3). Abweisung einer Beschwerde der Gemeinde, die sich gegen die vorinstanzliche Auffassung wandte, es lägen zwei getrennte Haushalte vor.

Schlagwörter

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Berechnung der Sozialhilfe Scheidungsverfahren gemeinsamer Haushalt Familienleistungsausgleich Fürsorgegemeinde Beistandspflicht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 2 Abs. I SHG

This provision is cited in the section detailing the legal norms that form the basis of the court's consideration regarding the entitlement to social assistance.

§ 14 SHG

This provision is cited in the section detailing the legal norms that form the basis of the court's consideration regarding the entitlement to social assistance.

§ 15 Abs. I SHG

This provision is cited in the section detailing the legal norms that form the basis of the court's consideration regarding the entitlement to social assistance.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00292

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00292 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.11.2005 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Die Ehegatten leben nach Einleitung des Scheidungsverfahrens - zumindest noch zeitweise - unter einem Dach. Berechnung der Leistungen nach den Regeln eines Zweipersonenhaushalts oder von zwei getrennten Haushalten? Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen (E. 2.1).

Die Leistungen haben die individuellen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Die konkreten Umstände deuten darauf hin, dass die Ehegatten bereits im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung keine eheliche Gemeinschaft mehr lebten und keine Haushaltfunktionen gemeinsam ausübten (E. 2.3). Abweisung einer Beschwerde der Gemeinde, die sich gegen die vorinstanzliche Auffassung wandte, es lägen zwei getrennte Haushalte vor. · --- · Stichworte: · SKOS-RICHTLINIEN SOZIALHILFE UNTERSTÜTZUNGSEINHEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE ZWEIPERSONENHAUSHALT · Rechtsnormen:

· § 2 Abs. I SHG § 14 SHG § 15 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4