Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2005.00286 • VG ZH VB.2005.00286 KI-generiert

School Renovation Contract Award Challenge and Price Evaluation Correction

Geschäftsnummer VB.2005.00286
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A challenge was brought regarding the award of a contract for the renovation of sanitary facilities in a schoolhouse, where the court initially dismissed a claim for compensation for lost profits due to lack of standing. The court found that while the weighting of sub-criteria for the "Price" evaluation, specifically between the bid price and adjustments for standard rates including discounts, was acceptable, the evaluation method for the price failed to adequately reflect the stated weighting, necessitating correction, particularly regarding the relative value of discounts on standard rates. Furthermore, the court ruled that a criterion related to the concession holder under the "Key Personnel/Qualification" assessment was not suitable for quantitative evaluation and must be disregarded, leading to a partially successful appeal based on a corrected overall evaluation of the bids.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Sanierung der sanitären Anlagen eines Schulhauses. Zuständigkeit; Legitimation; Nichteintreten auf Antrag bezüglich Entschädigung für entgangenen Gewinn (E. 1). Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen; Bewertung der Angebote der Beschwerdeführerin und der Mitbeteiligten durch die Beschwerdegegnerin (E. 2.2). Zuschlagskriterium "Preis": Die Aufteilung der Gewichtung zwischen den Unterkriterien "Angebotspreis" und "Regieansätze inkl. Rabatte" ist nicht zu beanstanden (E. 2.3.1). Die von der Beschwerdegegnerin gewählte Bewertungsmethode des Preises gewährleistet nicht, dass die bekannt gegebene Gewichtung zum Tragen kommt, weshalb sie zu korrigieren ist (E. 2.3.3). Die Bewertung des auf den Regieansätzen gewährten Rabatts berücksichtigt die Grössenordnung des Rabatts in absoluten Zahlen nicht. Ein Vorsprung der Mitbeteiligten von wesentlich mehr als 3 Punkten lässt sich nicht rechtfertigen (E. 2.3.4). Zuschlagskriterium "Schlüsselpersonal/Befähigung": Das Unterkriterium "Konzessionsträger" eignet sich nicht zur quantitativen Bewertung der Befähigung, weshalb es samt den dafür erteilten Punkten nicht zu berücksichtigen ist (E. 2.4). Korrigierte Bewertung der Angebote (E. 2.5). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Offertbewertung Beurteilungskriterien Vergabe von Bauaufträgen Wertberichtigung Konzession Inspektionsvertrag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV
This provision is implicitly used as the basis for reviewing the criteria and weighting in the awarding process, which the court partially corrected.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV

This provision is implicitly used as the basis for reviewing the criteria and weighting in the awarding process, which the court partially corrected.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00286

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00286 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.03.2006 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Sanierung der sanitären Anlagen eines Schulhauses. Zuständigkeit; Legitimation; Nichteintreten auf Antrag bezüglich Entschädigung für entgangenen Gewinn (E. 1). Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen; Bewertung der Angebote der Beschwerdeführerin und der Mitbeteiligten durch die Beschwerdegegnerin (E. 2.2).

Zuschlagskriterium "Preis": Die Aufteilung der Gewichtung zwischen den Unterkriterien "Angebotspreis" und "Regieansätze inkl. Rabatte" ist nicht zu beanstanden (E. 2.3.1). Die von der Beschwerdegegnerin gewählte Bewertungsmethode des Preises gewährleistet nicht, dass die bekannt gegebene Gewichtung zum Tragen kommt, weshalb sie zu korrigieren ist (E. 2.3.3). Die Bewertung des auf den Regieansätzen gewährten Rabatts berücksichtigt die Grössenordnung des Rabatts in absoluten Zahlen nicht. Ein Vorsprung der Mitbeteiligten von wesentlich mehr als 3 Punkten lässt sich nicht rechtfertigen (E. 2.3.4).

Zuschlagskriterium "Schlüsselpersonal/Befähigung": Das Unterkriterium "Konzessionsträger" eignet sich nicht zur quantitativen Bewertung der Befähigung, weshalb es samt den dafür erteilten Punkten nicht zu berücksichtigen ist (E. 2.4). Korrigierte Bewertung der Angebote (E. 2.5). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ANGEBOTSPREIS BEWERTUNGSMETHODE INSTALLATIONSBEWILLIGUNG PAUSCHALPREIS RABATT REGIEARBEIT SUBMISSIONSRECHT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 33 Abs. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3