Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2005.00240 • VG ZH VB.2005.00240 KI-generiert

Exclusion from Public Tender Upheld Due to Insufficient Personnel Commitment

Geschäftsnummer VB.2005.00240
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the exclusion of bidders from a public tender for engineering services (design and construction supervision) for a tunnel project because their calculated personnel commitment was deemed insufficient to meet the required standards, despite quality being difficult to verify and the contract cost being minor relative to the total project cost. The court reasoned that given the significant risks associated with substandard engineering performance for the entire structure, the exclusion based on the perceived inadequate staffing was a proportionate measure within the authority's discretion, and the low weighting of the price criterion (20%) was permissible given the importance of quality.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ingenieurarbeiten (Projektierung und Bauleitung) für einen Tunnel. Ausschluss vom Verfahren wegen ungenügendem Personaleinsatz. Bei der vorliegenden Vergabe ist die Qualität der Ingenieurleistungen von grosser Bedeutung für Qualität und Kosten des Gesamtbauwerks, aber schwer überprüfbar. Anderseits sind die Kosten des Auftrags im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens unbedeutend. Insgesamt durfte der Beschwerdegegner ohne Überschreitung seines Ermessens davon ausgehen, dass der von den Beschwerdeführerinnen kalkulierte Personalaufwand den gestellten Ansprüchen nicht genüge (E. 3.2-3.4). Ungewöhnlich niedriges Angebot im Sinn von § 32 SubmV (E. 3.5)? Mit Blick auf die Risiken, die eine ungenügende bzw. auch nur nicht optimale Auftragserfüllung für das Gesamtbauwert zur Folge haben könnten, ist der Ausschluss verhältnismässig (E. 3.6). Prüfung der Vorbringen gegen die Variante der Mitbeteiligten (E. 3.7) und weiterer Einwendungen (E. 3.8). Die Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Preis" mit 20 % erweist sich angesichts der Bedeutung der Qualität als zulässig (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Ingenieurvertrag Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Zeitvertragsbedienstete verwaltungsrechtlicher Vertrag Bauleistungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 28 lit. a SubmV
This provision concerns the grounds for the exclusion of a bidder, which was the subject of the final decision.
§ 28 lit. j SubmV
This provision concerns the grounds for the exclusion of a bidder, which was the subject of the final decision.
§ 32 SubmV
This provision was used to assess whether the offer was unusually low, a factor in the exclusion decision.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 28 lit. a SubmV

This provision concerns the grounds for the exclusion of a bidder, which was the subject of the final decision.

§ 28 lit. j SubmV

This provision concerns the grounds for the exclusion of a bidder, which was the subject of the final decision.

§ 32 SubmV

This provision was used to assess whether the offer was unusually low, a factor in the exclusion decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00240

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00240 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.08.2006 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ingenieurarbeiten (Projektierung und Bauleitung) für einen Tunnel. Ausschluss vom Verfahren wegen ungenügendem Personaleinsatz. Bei der vorliegenden Vergabe ist die Qualität der Ingenieurleistungen von grosser Bedeutung für Qualität und Kosten des Gesamtbauwerks, aber schwer überprüfbar.

Anderseits sind die Kosten des Auftrags im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens unbedeutend. Insgesamt durfte der Beschwerdegegner ohne Überschreitung seines Ermessens davon ausgehen, dass der von den Beschwerdeführerinnen kalkulierte Personalaufwand den gestellten Ansprüchen nicht genüge (E. 3.2-3.4). Ungewöhnlich niedriges Angebot im Sinn von § 32 SubmV (E. 3.5)? Mit Blick auf die Risiken, die eine ungenügende bzw. auch nur nicht optimale Auftragserfüllung für das Gesamtbauwert zur Folge haben könnten, ist der Ausschluss verhältnismässig (E. 3.6).

Prüfung der Vorbringen gegen die Variante der Mitbeteiligten (E. 3.7) und weiterer Einwendungen (E. 3.8). Die Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Preis" mit 20 % erweist sich angesichts der Bedeutung der Qualität als zulässig (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANGEBOT AUFWANDSCHÄTZUNG AUSSCHLUSS AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS EIGNUNGSKRITERIEN PERSONALEINSATZ QUALITÄT SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 28 lit. a SubmV § 28 lit. j SubmV § 32 SubmV · Publikationen: · BEZ 2005 Nr. 31 S. 14 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3