Unjustified Exclusion in Selective Tender Due to Unintentional Specialist Overlap
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party was excluded from submitting a bid in a selective tender process for general planning services for a residential development because one of their specialist planners was also listed by another applicant, contrary to an explicitly prohibited condition in the tender documents against multiple submissions by specialists. The court reasoned that although the planner had spoken with the other applicant, the excluded party could not reasonably have expected to be named by the second applicant, a fact the court could consider under procurement law provisions (§§ 29 and 30 SubmV), leading to the conclusion that the exclusion of the appealing party was unjustified because the unintentional multiple involvement of the specialist planner could not be attributed to them, resulting in a partial acceptance of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Submission von Generalplanerleistung für eine Wohnüberbauung im selektiven Verfahren. Nichtzulassung zur Angebotsabgabe wegen eines Verstosses gegen die Teilnahmebedingungen. In den Ausschreibungsunterlagen war die Mehrfachbewerbung von Fachplanern zulässigerweise ausgeschlossen worden. Der Landschaftsarchitekt der Arbeitsgemeinschaft der Beschwerdeführenden wurde auch von einem anderen Bewerber aufgeführt, weshalb die Beschwerdegegnerin konsequenterweise beide Bewerbungen vom Verfahren ausschloss (E. 2.1). Aufgrund des übereinstimmend geschilderten Sachverhalts ergibt sich jedoch, dass der Landschaftsarchitekt - trotz eines vorausgehenden Gesprächs mit dem anderen Bewerber - nicht mit einer Nennung durch Letzteren rechnen musste (E. 2.2). Dieser Umstand darf auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht berücksichtigt werden; die spezialrechtlichen Regeln des Beschaffungsrechts (§§ 29 und 30 SubmV) sprechen nicht dagegen. Der Ausschluss der Beschwerdeführenden erweist sich als ungerechtfertigt (E. 2.3). Die unbeabsichtigte Mehrfachbeteiligung des Landschaftsarchitekten kann der Beschwerdegegnerin nicht angelastet werden (E. 2.4). Teilweise Gutheissung.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was cited in relation to the rules governing prequalification and participation in the selective procedure, which formed the basis for the court's assessment of the exclusion.
This provision was cited in relation to the rules governing prequalification and participation in the selective procedure, which formed the basis for the court's assessment of the exclusion.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00153
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00153 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.05.2005 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission von Generalplanerleistung für eine Wohnüberbauung im selektiven Verfahren. Nichtzulassung zur Angebotsabgabe wegen eines Verstosses gegen die Teilnahmebedingungen. In den Ausschreibungsunterlagen war die Mehrfachbewerbung von Fachplanern zulässigerweise ausgeschlossen worden.
Der Landschaftsarchitekt der Arbeitsgemeinschaft der Beschwerdeführenden wurde auch von einem anderen Bewerber aufgeführt, weshalb die Beschwerdegegnerin konsequenterweise beide Bewerbungen vom Verfahren ausschloss (E. 2.1). Aufgrund des übereinstimmend geschilderten Sachverhalts ergibt sich jedoch, dass der Landschaftsarchitekt - trotz eines vorausgehenden Gesprächs mit dem anderen Bewerber - nicht mit einer Nennung durch Letzteren rechnen musste (E. 2.2). Dieser Umstand darf auch im Verfahren vor Verwaltungsgericht berücksichtigt werden; die spezialrechtlichen Regeln des Beschaffungsrechts (§§ 29 und 30 SubmV) sprechen nicht dagegen.
Der Ausschluss der Beschwerdeführenden erweist sich als ungerechtfertigt (E. 2.3). Die unbeabsichtigte Mehrfachbeteiligung des Landschaftsarchitekten kann der Beschwerdegegnerin nicht angelastet werden (E. 2.4). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS PRÄQUALIFIKATION SELEKTIVES VERFAHREN SUBMISSIONSRECHT TEILNAHMEBEDINGUNGEN · Rechtsnormen: · § 29 SubmV § 30 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3