Appeal Regarding CAFM System Public Procurement Award Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe appeal concerned a public procurement for the realization and introduction of a Computer Aided Facility Management (CAFM) system, including data capture, where the appellant challenged the award decision based on several grounds, including the alleged non-fulfillment of suitability criteria by the winning bidder, violations of equal treatment, and improper weighting and evaluation of award criteria, particularly concerning a test setup and the data capture subcontract. The court reasoned that the winning bidder's offer was not incomplete and thus not excludable, that provisions concerning occupational safety and gender equality did not extend to foreign suppliers of partial services, that the assessment of the reference projects was comparable, that the presence of the winning bidder's CEO did not imply undue contact, that the offer was not a bid below market value, and that while the evaluation of the "Test Setup" criterion deviated from the published criteria, this deviation was not decisive, ultimately upholding the award decision as the weighting of the data capture component was deemed justifiable and the other complaints, including those regarding the reference projects' evaluation, were dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Realisierung und Einführung eines computerunterstützten Gebäudebewirtschaftungs-Systems (Computer Aided Facility Management[CAFM]) inklusive Datenerfassung E. 1: Zuständigkeit und anwendbares Recht. E. 2: Legitimation der Beschwerdeführerin. E. 3: Rügen betreffend Nichterfüllung der Eignungskriterien durch die Mitbeteiligte. E. 3.1: Das Angebot der Mitbeteiligten ist nicht infolge Unvollständigkeit vom Verfahren auszuschliessen. Rügen betreffend Sicherheitsrisiko hinsichtlich sensibler Daten, Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann durch die ausländische Erbringerin einer Teilleistung. Der Geltungsbereich von § 8 SubmV kann nicht auf im Ausland tätige Hersteller und Zulieferer ausgeweitet werden. E. 3.2: Rügen betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Datenerfassung der Mitbeteiligten und betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Software der Subunternehmerin der Mitbeteiligten mit dem streitigen Auftrag. E. 4: Aus der Anwesenheit des CEO der Mitbeteiligten in den Amtsräumen der Beschwerdegegnerin kann nicht ohne weiteres auf eine unzulässige Kontaktnahme geschlossen werden. E. 5: Beim Angebot der Mitbeteiligten handelt es sich nicht um ein Unterangebot. E. 6: Rügen betreffend Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien. E. 7.1: Mit der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Teststellung" anhand der Testpläne wurde in unzulässiger Weise von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgewichen. E. 7.2: Berücksichtigung der Qualität des Angebots. Die Aufnahmegenauigkeit stellt im vorliegenden Fall kein sogenanntes "Killerkriterium" dar. Bewertung der Testerfassung. E. 8: Rüge betreffend die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung. E. 8.1: Die an die konkrete Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung anknüpfenden Einwände der Beschwerdeführerin können als rechtzeitig erhoben gelten. E. 8.2: Die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung ist vertretbar. E. 9: Qualität der Referenzen. E. 9.1: Rügen betreffend Bewertung der Referenzprojekte Datenerfassung. E. 9.2: Rügen betreffend Bewertung der Referenzprojekte CAFM-Lösung. E. 10: Abweisung. E. 11: Kosten- und Entschädigungsfolgen.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00135
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00135 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.11.2005 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Realisierung und Einführung eines computerunterstützten Gebäudebewirtschaftungs-Systems (Computer Aided Facility Management[CAFM]) inklusive Datenerfassung E. 1: Zuständigkeit und anwendbares Recht. E. 2: Legitimation der Beschwerdeführerin. E. 3: Rügen betreffend Nichterfüllung der Eignungskriterien durch die Mitbeteiligte.
E. 3.1: Das Angebot der Mitbeteiligten ist nicht infolge Unvollständigkeit vom Verfahren auszuschliessen. Rügen betreffend Sicherheitsrisiko hinsichtlich sensibler Daten, Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann durch die ausländische Erbringerin einer Teilleistung. Der Geltungsbereich von § 8 SubmV kann nicht auf im Ausland tätige Hersteller und Zulieferer ausgeweitet werden. E. 3.2: Rügen betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Datenerfassung der Mitbeteiligten und betreffend die Frage der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts Software der Subunternehmerin der Mitbeteiligten mit dem streitigen Auftrag.
E. 4: Aus der Anwesenheit des CEO der Mitbeteiligten in den Amtsräumen der Beschwerdegegnerin kann nicht ohne weiteres auf eine unzulässige Kontaktnahme geschlossen werden. E. 5: Beim Angebot der Mitbeteiligten handelt es sich nicht um ein Unterangebot. E. 6: Rügen betreffend Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien. E. 7.1: Mit der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Teststellung" anhand der Testpläne wurde in unzulässiger Weise von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abgewichen. E. 7.2: Berücksichtigung der Qualität des Angebots.
Die Aufnahmegenauigkeit stellt im vorliegenden Fall kein sogenanntes "Killerkriterium" dar. Bewertung der Testerfassung. E. 8: Rüge betreffend die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung. E. 8.1: Die an die konkrete Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung anknüpfenden Einwände der Beschwerdeführerin können als rechtzeitig erhoben gelten. E. 8.2: Die Gewichtung der Teilleistung Datenerfassung ist vertretbar. E. 9: Qualität der Referenzen. E. 9.1: Rügen betreffend Bewertung der Referenzprojekte Datenerfassung. E. 9.2: Rügen betreffend Bewertung der Referenzprojekte CAFM-Lösung.
E. 10: Abweisung. E. 11: Kosten- und Entschädigungsfolgen. · --- · Stichworte: · ARBEITSSCHUTZ AUSLAND AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN DATENERFASSUNG EIGNUNGSKRITERIEN ERKUNDIGUNG FAIRNESS FLÄCHENBERECHNUNG FLÄCHENERFASSUNG GEWICHTUNG GLEICHBEHANDLUNG GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT GLEICHBERECHTIGUNG VON MANN UND FRAU GLEICHWERTIGKEIT INFORMATIK-PROJEKTENTWICKLUNG IT-SERVICES KILLERKRITERIUM REFERENZ REFERENZAUSKÜNFTE SOFTWARE SOFTWARELIEFERUNG SUBMISSIONSRECHT SUBUNTERNEHMER TESTOBJEKT TESTSTELLUNG TRANSPARENZ UNTERANGEBOT UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT VERGLEICHBARKEIT WISSENSVORSPRUNG · Rechtsnormen:
· Art. IV GPA Art. VIII lit. b GPA Art. III Abs. I GPA Art. 11 lit. e IVöB Art. 11 lit. f IVöB § 8 Abs. I SubmV § 8 Abs. II SubmV § 22 SubmV § 28 lit. a SubmV § 28 lit. d SubmV § 28 lit. h SubmV § 28 lit. j SubmV § 29 SubmV § 30 SubmV § 31 SubmV § 32 SubmV § 33 Abs. I SubmV § 33 Abs. II SubmV · Publikationen: · BEZ 2006 Nr. 13 RB 2005 Nr. 39 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2