Immigration Abuse and Article 8 Rights Based on Children's Humanitarian Admission
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an appeal concerning the extension of a residency permit. The applicant, whose marriage to a Swiss citizen had ended in divorce, did not dispute accusations of misusing his marriage for immigration purposes. Instead, he argued for an extended permit based on Article 8 of the European Convention on Human Rights, citing his two children from a previous marriage who were residing in Switzerland under a temporary humanitarian admission. The court ruled that a temporary admission does not establish a secure right to residency for the purposes of Article 8, and therefore the applicant could not derive any rights from it. Furthermore, the court found insufficient evidence of a particularly close emotional and economic bond with his children, nor impeccable conduct in Switzerland, both of which are prerequisites for a non-custodial parent to claim rights under Article 8. The appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | Art. 8 EMRK/Vorläufige Aufnahme Der Beschwerdeführer bestreitet die ihm vorgeworfene rechtsmissbräuchliche Berufung auf seine inzwischen geschiedene Ehe mit einer CH-Bürgerin nicht, sondern macht stattdessen einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 EMRK durch seine beiden aus erster Ehe stammenden und in der Schweiz lebenden Kinder geltend, welche im Rahmen der Humanitären Aktion 2000 vorläufig aufgenommen worden sind. Eine vorläufige Aufnahme begründet jedoch kein gefestigtes Anwesenheitsrecht im Sinn der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK, weshalb der Beschwerdeführer daraus keine Ansprüche für sich ableiten kann. Im Übrigen fehlt es an einer sowohl wirtschaftlich als auch emotional besonders engen Beziehung zu seinen Kindern und einem tadellosen Verhalten in der Schweiz, welches Voraussetzung für einen Anspruch des nicht sorgeberechtigen Elternteils aus Art. 8 EMRK ist. Abweisung, soweit darauf eingetreten werden kann.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertCited as the legal basis for the applicant's claim to extend his residence permit through his children, but ultimately not granted.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2005.00113
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2005.00113 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.05.2005 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 25.10.2005 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Art. 8 EMRK/Vorläufige Aufnahme Der Beschwerdeführer bestreitet die ihm vorgeworfene rechtsmissbräuchliche Berufung auf seine inzwischen geschiedene Ehe mit einer CH-Bürgerin nicht, sondern macht stattdessen einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 EMRK durch seine beiden aus erster Ehe stammenden und in der Schweiz lebenden Kinder geltend, welche im Rahmen der Humanitären Aktion 2000 vorläufig aufgenommen worden sind.
Eine vorläufige Aufnahme begründet jedoch kein gefestigtes Anwesenheitsrecht im Sinn der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK, weshalb der Beschwerdeführer daraus keine Ansprüche für sich ableiten kann. Im Übrigen fehlt es an einer sowohl wirtschaftlich als auch emotional besonders engen Beziehung zu seinen Kindern und einem tadellosen Verhalten in der Schweiz, welches Voraussetzung für einen Anspruch des nicht sorgeberechtigen Elternteils aus Art. 8 EMRK ist. Abweisung, soweit darauf eingetreten werden kann. · --- · Stichworte: · ANHÖRUNGSRECHT ART. 8 EMRK AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BESONDERS ENGE BEZIEHUNG BESUCHSRECHT GEFESTIGTES ANWESENHEITSRECHT HÄRTEFALLBEWILLIGUNG HUMANITÄRE AKTION 2000 KINDERRECHTEKONVENTION RECHTSMISSBRAUCH SORGERECHT VORLÄUFIGE AUFNAHME WILLKÜRVERBOT · Rechtsnormen:
· Art. 7 Abs. I ANAG Art. 7 Abs. II ANAG Art. 14a ANAG Art. 9 BV § 13 lit. f BeamtenV Art. 8 EMRK Art. 12 KRK · Publikationen: · RB 2005 Nr. 24 S. 86 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3