Appeal Against Engineering Services Contract Award Dismissed After Bid Evaluation Review
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal against the award of a contract for engineering services related to the technical renewal of a water supply system, involving numerous objections regarding the tendering process, including the suitability criteria, evaluation methodology, alleged incompleteness of the winning bid, and issues with the tender documents and procedural support. The court addressed jurisdictional matters, the appellant's standing, and asserted rights to justification and access to files, ultimately focusing on the substantial evaluation of the bids, noting that the final assessment was largely unfounded due to inadequately substantiated negative ratings of the appellant's key personnel regarding cooperation, which is critical for complex, long-term service contracts. Finding that the second evaluation stage showed the two offers to be equivalent, the court confirmed the awarding authority's right to choose between equivalent offers and dismissed the appeal, affirming the original award decision.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Ingenieurarbeiten für die technische Erneuerung der Zentralsteuerung einer Wasserversorgung. E. 1: Zuständigkeit und anwendbares Recht. E. 2: Legitimation der Beschwerdeführerin. E. 3: Rügen betreffend Verletzung der Begründungspflicht und des Akteneinsichtsrechts. E. 4: Ausschluss der Mitbeteiligten wegen Nichterfüllung der Eignungskriterien? E. 4.1: Erheblicher Beurteilungsspielraum der Vergabebehörde bei Festlegung der Anforderungen und der diesbezüglichen Beurteilung eines Angebots. E. 4.2: Anrechnung des Fachwissens und der Referenzen der von der Mitbeteiligten beigezogenen Subplaner. E. 4.3: Erfahrung der Mitbeteiligen im Bereich der Wasserversorgung. E. 4.4: Erfahrung der Schlüsselperson der Mitbeteiligten im Bereich komplexer Wasserversorgungsanlagen. E. 4.5: Personelle Kapazitäten der Mitbeteiligten. E. 4.6: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. E. 5: Ausschluss der Mitbeteiligten zufolge Unvollständigkeit des Angebots und unzulässiger nachträglicher Preiserhöhung? E. 6: Rügen betreffend das Engineering-Unternehmen, welches die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und die Beschwerdegegnerin im Vergabeverfahren fachlich begleitet hat. E. 7: Einwände gegen die Unterteilung der Zuschlagskriterien in Unterkriterien. E. 8: Zeitlich gestaffelte Mehrfachbeurteilung der Angebote: E. 8.1: Rüge betreffend die Spannbreite der Einzelbewertungen bei der ersten Beurteilung. E. 8.2: Berücksichtigung wesentlicher Änderungen bzw. Ergänzungen während der schrittweisen Angebotsprüfung/Darstellung des Bewertungsverfahrens: Erste Beurteilung, Anbieterpräsentation, Besichtigung der Referenzobjekte, zweite Beurteilung, Schlussbesprechung, Schlussbeurteilung. E. 8.3: Schlussbesprechung als einziger haltbarer Grund für die verschlechterte Beurteilung der Beschwerdeführerin: Negative Beurteilung der Schlüsselperson "Projektleiter" hinsichtlich dessen Kooperation. Bei Dienstleistungsaufträgen von grosser Komplexität und langer Dauer ist die Frage der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projekts von entscheidender Bedeutung. Dieser "menschliche Faktor" darf daher im Rahmen des entsprechenden Zuschlagskriteriums (hier bei der Projektorganisation) berücksichtigt werden (E. 8.3.3.5). E. 9: Zwischenergebnis: Die Schlussbeurteilung ist in wesentlichen Teilen unbegründet und kann daher nicht als Grundlage für den Zuschlag dienen. Deshalb ist die zweite Beurteilung zu überprüfen. E. 10: Überprüfung der zweiten Beurteilung: Gleichwertigkeit beider Angebote. E. 11: Wahlmöglichkeit der Vergabebehörde bei gleichwertigen Angeboten/Ergebnis. E. 12: Kosten- und Entschädigungsfolgen. Abweisung.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was cited as a legal norm, suggesting it was relevant to the final decision, likely concerning the assessment of offers or award criteria.
This provision was cited as a legal norm, suggesting it was relevant to the final decision, likely concerning the criteria for exclusion or qualification.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00562
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00562 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.07.2005 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ingenieurarbeiten für die technische Erneuerung der Zentralsteuerung einer Wasserversorgung. E. 1: Zuständigkeit und anwendbares Recht. E. 2: Legitimation der Beschwerdeführerin. E. 3: Rügen betreffend Verletzung der Begründungspflicht und des Akteneinsichtsrechts. E. 4:
Ausschluss der Mitbeteiligten wegen Nichterfüllung der Eignungskriterien? E. 4.1: Erheblicher Beurteilungsspielraum der Vergabebehörde bei Festlegung der Anforderungen und der diesbezüglichen Beurteilung eines Angebots. E. 4.2: Anrechnung des Fachwissens und der Referenzen der von der Mitbeteiligten beigezogenen Subplaner. E. 4.3: Erfahrung der Mitbeteiligen im Bereich der Wasserversorgung. E. 4.4: Erfahrung der Schlüsselperson der Mitbeteiligten im Bereich komplexer Wasserversorgungsanlagen. E. 4.5: Personelle Kapazitäten der Mitbeteiligten.
E. 4.6: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. E. 5: Ausschluss der Mitbeteiligten zufolge Unvollständigkeit des Angebots und unzulässiger nachträglicher Preiserhöhung? E. 6: Rügen betreffend das Engineering-Unternehmen, welches die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und die Beschwerdegegnerin im Vergabeverfahren fachlich begleitet hat. E. 7: Einwände gegen die Unterteilung der Zuschlagskriterien in Unterkriterien. E. 8: Zeitlich gestaffelte Mehrfachbeurteilung der Angebote: E. 8.1: Rüge betreffend die Spannbreite der Einzelbewertungen bei der ersten Beurteilung.
E. 8.2: Berücksichtigung wesentlicher Änderungen bzw. Ergänzungen während der schrittweisen Angebotsprüfung/Darstellung des Bewertungsverfahrens: Erste Beurteilung, Anbieterpräsentation, Besichtigung der Referenzobjekte, zweite Beurteilung, Schlussbesprechung, Schlussbeurteilung. E. 8.3: Schlussbesprechung als einziger haltbarer Grund für die verschlechterte Beurteilung der Beschwerdeführerin: Negative Beurteilung der Schlüsselperson "Projektleiter" hinsichtlich dessen Kooperation. Bei Dienstleistungsaufträgen von grosser Komplexität und langer Dauer ist die Frage der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projekts von entscheidender Bedeutung.
Dieser "menschliche Faktor" darf daher im Rahmen des entsprechenden Zuschlagskriteriums (hier bei der Projektorganisation) berücksichtigt werden (E. 8.3.3.5). E. 9: Zwischenergebnis: Die Schlussbeurteilung ist in wesentlichen Teilen unbegründet und kann daher nicht als Grundlage für den Zuschlag dienen. Deshalb ist die zweite Beurteilung zu überprüfen. E. 10: Überprüfung der zweiten Beurteilung: Gleichwertigkeit beider Angebote. E. 11: Wahlmöglichkeit der Vergabebehörde bei gleichwertigen Angeboten/Ergebnis. E. 12: Kosten- und Entschädigungsfolgen.
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN EIGNUNGSKRITERIEN MEHRFACHBEURTEILUNG PROJEKTLEITER REFERENZ SCHLÜSSELPERSON SUBMISSIONSRECHT ZUSAMMENARBEIT · Rechtsnormen: · § 28 SubmV § 33 SubmV · Publikationen: · RB 2005 Nr. 42 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3