Asylum Seeker's Right to Residency Based on Family Life
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed whether a foreign resident, whose asylum application was covered under a specific provision, could initiate proceedings for a residency permit based on the right to respect for private and family life under Article 8 ECHR. The court reasoned that, generally, a claim for respect of family life under this article requires the individual to already possess a firmly established right of residence in Switzerland, and the requirement for above-average, special integration—which could potentially derive an entitlement to presence from the right to respect for private life—can only be disregarded in specific exceptional cases.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung Im Anwendungsbereich von Art. 14 AsylG kann ein Verfahren um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung nur eingeleitet werden, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer solchen besteht. Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Anspruch auf Anwesenheit gestützt auf Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens). Auf die Achtung des Familienlebens kann sich grundsätzlich nur berufen, wer über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz verfügt (E. 2). Vom Erfodernis einer überdurchschnittlichen, besonderen Integration, wonach gegebenenfalls aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens ein solches auf Anwesenheit abgeleitet werden kann, kann nur in spezifischen Ausnahmefällen abgesehen werden (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was applied to order the appellant to pay the court costs.
This provision was applied to reject the request for legal aid as the appeal was dismissed.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00360
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00360 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.11.2004 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 04.05.2005 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Aufenthaltsbewilligung Im Anwendungsbereich von Art. 14 AsylG kann ein Verfahren um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung nur eingeleitet werden, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer solchen besteht.
Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Anspruch auf Anwesenheit gestützt auf Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens). Auf die Achtung des Familienlebens kann sich grundsätzlich nur berufen, wer über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz verfügt (E. 2). Vom Erfodernis einer überdurchschnittlichen, besonderen Integration, wonach gegebenenfalls aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens ein solches auf Anwesenheit abgeleitet werden kann, kann nur in spezifischen Ausnahmefällen abgesehen werden (E. 3). · --- · Stichworte:
· AUFENTHALTSBEWILLIGUNG FAMILIENLEBEN PRIVATLEBENSSCHUTZ · Rechtsnormen: · Art. 14 AsylG Art. 13 BV Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3