Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2004.00305 • VG ZH VB.2004.00305 KI-generiert

Appeal Regarding Exclusion of Non-Local Bidders in Public Contract Award

Geschäftsnummer VB.2004.00305
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed a decision regarding the awarding of a contract for the construction of a traffic circle and road design, where the evaluation criteria included "local knowledge." The court reasoned that prioritizing local knowledge is problematic under the principle of equal treatment, as it significantly restricts market access for providers from outside the local area, contrary to the goals of domestic market legislation. Such a criterion is only permissible if demonstrably necessary due to the specific nature of the assignment, and in this case, there was no showing that an external provider could not execute the work; consequently, the award criteria based on local knowledge were deemed factually unjustified and inadmissible, leading to the acceptance of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Kreisel und Strassengestaltung. Unzulässiges Zuschlagskriterium der Ortskenntnisse Das Abstellen auf Ortskenntnisse eines Bewerbers ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auswärtiger Anbieter ausgesprochen problematisch; die generelle Anwendung eines solchen Vergabekriteriums würde den vom Binnenmarktgesetz angestrebten freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt auf dem ganzen Gebiet der Schweiz stark einschränken. Ortskenntnisse dürfen daher nur verlangt werden, wenn sie wegen der Eigenart des zu vergebenden Auftrags von besonderem Nutzen sind und damit als sachlich gerechtfertigt erscheinen. Angesichts der mit diesem Kriterium verbundenen Gefahr der Diskriminierung auswärtiger Anbieter sind an den Nachweis, dass für den betreffenden Auftrag Ortskenntnisse erforderlich sind, hohe Anforderungen zu stellen (E. 5.1). Im vorliegenden Fall ist nicht einzusehen, weshalb ein auswärtiger Anbieter ohne vertiefte Ortskenntnisse nicht in der Lage sein sollte, den Auftrag auszuführen (E. 5.2). Die auf Ortskenntnisse bezogenen Zuschlagskriterien erweisen sich deshalb als sachlich nicht gerechtfertigt und mithin unzulässig. Gutheissung (E. 6).

Schlagwörter

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Vergabe von Bauaufträgen Ausschluss eines Anbieters Öffentliche Arbeiten Vertragsübernahme Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Abnahme des Werkes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. I BGBM

The court implicitly used this article as the basis for the ruling against the use of local knowledge as an award criterion, related to equal treatment.

Art. 3 Abs. I BGBM

The court's decision on the admissibility and justification of award criteria is based on this provision.

Art. 1 Abs. III lit. b IVöB

This provision is likely relevant to the court's determination regarding the permitted award criteria in procurement procedures.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00305

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00305 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.11.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Kreisel und Strassengestaltung. Unzulässiges Zuschlagskriterium der Ortskenntnisse Das Abstellen auf Ortskenntnisse eines Bewerbers ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auswärtiger Anbieter ausgesprochen problematisch; die generelle Anwendung eines solchen Vergabekriteriums würde den vom Binnenmarktgesetz angestrebten freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt auf dem ganzen Gebiet der Schweiz stark einschränken.

Ortskenntnisse dürfen daher nur verlangt werden, wenn sie wegen der Eigenart des zu vergebenden Auftrags von besonderem Nutzen sind und damit als sachlich gerechtfertigt erscheinen. Angesichts der mit diesem Kriterium verbundenen Gefahr der Diskriminierung auswärtiger Anbieter sind an den Nachweis, dass für den betreffenden Auftrag Ortskenntnisse erforderlich sind, hohe Anforderungen zu stellen (E. 5.1). Im vorliegenden Fall ist nicht einzusehen, weshalb ein auswärtiger Anbieter ohne vertiefte Ortskenntnisse nicht in der Lage sein sollte, den Auftrag auszuführen (E. 5.2).

Die auf Ortskenntnisse bezogenen Zuschlagskriterien erweisen sich deshalb als sachlich nicht gerechtfertigt und mithin unzulässig. Gutheissung (E. 6). · --- · Stichworte: · DISKRIMINIERUNG EINLADUNGSVERFAHREN GEMEINDEINGENIEUR GEWICHTUNG GLEICHBEHANDLUNG INGENIEUR MARKTZUGANG ORTSKENNTNIS SUBMISSIONSRECHT VERKEHRSKREISEL ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 3 Abs. I BGBM Art. 5 Abs. I BGBM Art. 1 Abs. III lit. b IVöB · Publikationen: · RB 2004 Nr. 38 S. 88 RB 2004 Nr. 38 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3