Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2004.00197 • VG ZH VB.2004.00197 KI-generiert

Social Assistance Recipient Furniture Storage Cost Appeal

Geschäftsnummer VB.2004.00197
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned an appeal challenging the refusal to continue covering the costs of furniture storage for social assistance recipients starting from June 2003, after the items had been stored for over two years without the appellant securing new housing. The court reasoned that furniture storage costs constitute situation-dependent benefits falling within the broad discretion of the welfare authority, and since the storage period already substantially exceeded two years without the appellant resolving their housing situation, the authority was justified in deeming further coverage unjustifiable, thus dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Weiterübernahme der Möbeleinlagerungskosten ab Juni 2003: Zuständigkeit des Einzelrichters (E. 1). Gesetzliche Grundlagen der Sozialhilfe (E. 3.1). Möbeleinlagerungskosten stellen situationsbedingte Leistungen dar, deren Ausrichtung im weiten Mass im Ermessen der Fürsorgebehörde liegt (E. 3.2). Die Möbel des Beschwerdeführers waren vorliegend per Ende Mai 2003 schon 2 Jahre und 5 Monate eingestellt, ohne dass es ihm gelungen war, eine neue Wohnung zu finden, weshalb die Fürsorgebehörde zu Recht erkannte, dass sich die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten nicht mehr rechtfertigen lässt (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde (E. 3.5). Kostenfolge (E. 4).

Schlagwörter

KI-generiert
Unterstützungskosten Lagerkosten Sozialwohnung Leistungsbezüger Leistung einer Sicherheit Betreuung von Menschen mit Behinderungen
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00197

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00197 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.06.2004 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Weiterübernahme der Möbeleinlagerungskosten ab Juni 2003: Zuständigkeit des Einzelrichters (E. 1). Gesetzliche Grundlagen der Sozialhilfe (E. 3.1). Möbeleinlagerungskosten stellen situationsbedingte Leistungen dar, deren Ausrichtung im weiten Mass im Ermessen der Fürsorgebehörde liegt (E. 3.2).

Die Möbel des Beschwerdeführers waren vorliegend per Ende Mai 2003 schon 2 Jahre und 5 Monate eingestellt, ohne dass es ihm gelungen war, eine neue Wohnung zu finden, weshalb die Fürsorgebehörde zu Recht erkannte, dass sich die Übernahme der Möbeleinlagerungskosten nicht mehr rechtfertigen lässt (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde (E. 3.5). Kostenfolge (E. 4). · --- · Stichworte: · MÖBELEINLAGERUNGSKOSTEN SKOS-RICHTLINIEN SOZIALHILFE WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4