Reinstatement of Appeal Deadline Denied for Insufficient Substantiation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied a request for the reinstatement of a deadline to appeal the revocation of collective vehicle permits and dealer plates. The applicant failed to provide a complete account of the situation, thereby not sufficiently substantiating their request. Furthermore, the applicant did not demonstrate that the employee who received the notice was explicitly instructed not to accept registered mail, a requirement for granting such a request.
Legislator-Regeste
AmtlichEntzug von Kollektivfahrzeugausweis und Händlerschildern | Wiederherstellung der Rekursfrist. Zuständigkeit (E. 1). Voraussetzungen für die Fristwiederherstellung und Anforderungen an das Gesuch (E. 2.1). Schilderung der Beschwerdeführerin (E. 2.2). Die Sachdarstellung der Beschwerdeführerin erweist sich als unvollständig, weshalb das Gesuch schon mangels genügender Substanziierung abzulehnen ist. Die Beschwerdeführerin legt zudem nicht dar, dass der Mitarbeiter, der die Verfügung entgegengenommen hat, von ihr explizit angewiesen worden war, keine eingeschriebenen Sendungen entgegenzunehmen (E. 2.3). Abweisung (E. 3).
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KI-generiertThis provision is cited in the section listing legal norms, indicating it was likely the basis for the decision or procedural aspects mentioned in the dispositive.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00191
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00191 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.07.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 02.12.2004 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Entzug von Kollektivfahrzeugausweis und Händlerschildern · Wiederherstellung der Rekursfrist. Zuständigkeit (E. 1). Voraussetzungen für die Fristwiederherstellung und Anforderungen an das Gesuch (E. 2.1).
Schilderung der Beschwerdeführerin (E. 2.2). Die Sachdarstellung der Beschwerdeführerin erweist sich als unvollständig, weshalb das Gesuch schon mangels genügender Substanziierung abzulehnen ist. Die Beschwerdeführerin legt zudem nicht dar, dass der Mitarbeiter, der die Verfügung entgegengenommen hat, von ihr explizit angewiesen worden war, keine eingeschriebenen Sendungen entgegenzunehmen (E. 2.3). Abweisung (E. 3). · --- · Stichworte: · FRIST/-EN FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGESUCH STRASSENVERKEHRSRECHT · Rechtsnormen:
· § 12 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3