Lebanese National Residency Permit Appeal: Abuse of Law Finding
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA Lebanese national, granted residency based on his 1997 marriage to a Swiss citizen, appealed a decision regarding his residence permit after the couple maintained separate residences, the wife cohabited with another partner since 1999, and a divorce action was initiated, leading the court to dismiss the appeal and requests for further evidence, reasoning that given the factual circumstances—the lack of prospect for resuming marital cohabitation—the initial marriage constituted an abuse of law under existing federal jurisprudence regarding family reunification, rendering further general debate on the concept of abuse unnecessary.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthalts-/Niederlassungsbewilligung | Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Ehe. Der Beschwerdeführer, geb. 1961, aus dem Libanon, heiratete am 3. Oktober 1997 eine Schweizer Bürgerin, worauf er die Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehefrau erhielt. Neben dem dauernden Führen getrennter Wohnsitze, z.T. in Zürich und Lugano, hatte die Ehefrau auch seit spätestens Mai 1999 einen Freund, mit dem sie auch zusammenlebte. Dazu kam eine mehrfach angedrohte und letztlich eine eingereichte Scheidungsklage. Mit einer Wiederaufnahme des ehelichen Zusammenlebens konnte so bereits innerhalb der fünfjährigen Frist offensichtlich nicht mehr gerechnet werden. Auf die abstrakte Kritik, die den Rechtsmissbrauchstatbestand in diesen Konstellationen allgemein abschaffen will, ist angesichts der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unter diesen Umständen nicht einzugehen und sind auch keine weiteren Beweisabnahmen nötig; die Beschwerde sowie das Gesuch um UP/URB sind abzuweisen.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision, concerning residence permits, is cited as the legal basis for the case concerning the misuse of marriage for residence purposes.
This provision regarding the dissolution of marriage (divorce) is cited in relation to the facts underpinning the decision.
This provision regarding the consequences of separation is cited in relation to the facts underpinning the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00130
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00130 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.08.2004 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung · Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Ehe.
Der Beschwerdeführer, geb. 1961, aus dem Libanon, heiratete am 3. Oktober 1997 eine Schweizer Bürgerin, worauf er die Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehefrau erhielt. Neben dem dauernden Führen getrennter Wohnsitze, z.T. in Zürich und Lugano, hatte die Ehefrau auch seit spätestens Mai 1999 einen Freund, mit dem sie auch zusammenlebte. Dazu kam eine mehrfach angedrohte und letztlich eine eingereichte Scheidungsklage. Mit einer Wiederaufnahme des ehelichen Zusammenlebens konnte so bereits innerhalb der fünfjährigen Frist offensichtlich nicht mehr gerechnet werden.
Auf die abstrakte Kritik, die den Rechtsmissbrauchstatbestand in diesen Konstellationen allgemein abschaffen will, ist angesichts der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unter diesen Umständen nicht einzugehen und sind auch keine weiteren Beweisabnahmen nötig; die Beschwerde sowie das Gesuch um UP/URB sind abzuweisen. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG GETRENNT LEBEND INHALTSLEERE EHE INNERE TATSACHE RECHTSMISSBRAUCH SCHEIDUNGSKLAGE · Rechtsnormen: · Art. 7 ANAG Art. 114 ZGB Art. 115 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3