Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2004.00119 • VG ZH VB.2004.00119 KI-generiert

Appeal Regarding Delisting of Heritage Building Based on Statutory "Witness" Status

Geschäftsnummer VB.2004.00119
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned an appeal against the decision to delist a building complex from heritage protection inventory, where the core issue was whether the 1841 residential building, located at an important historical junction, still qualified as a "witness" under the relevant planning law provision allowing for protection. The court reasoned that while the main building's location imparted a high contextual value due to its relation to the 19th-century suburban development along the old road, the structure itself, even with its annexes, lacked sufficient individual quality to warrant continued protection as a statutory witness; however, the court partially upheld the appeal, finding that the contextual value meant the main building, unlike the later annexes, should rightly remain protected, and determined that renovation costs and development interests did not outweigh the protection of this significant location value.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verzicht auf Unterschutzstellung | Entlassung des Gebäudekomplexes "Rosengarten" [Ecke Kalkbreite-/Badenerstrasse] in Zürich-Aussersihl aus dem Inventar. Situationswert; Zeugeneigenschaft; baulicher Zustand; Verhältnismässigkeitsprinzip. Ausgangslage (E. 2.1). Anwendung von § 203 Abs. 1 lit. c PBG durch die verfügende Behörde (E. 2.2). Zeugeneigenschaft im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. c PBG: Auslegung durch die rechtsanwendende Behörde und deren Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (E. 2.3). Das streitbetroffene Wohnhaus von 1841 zeugt mit seiner Lage an der alten Badener Landstrasse von der Vorstadtentwicklung im 19. Jh. Über diese Zeugenschaft hinaus verfügt dieses Gebäude weder für sich alleine noch zusammen mit den später erstellten Annexbauten über besondere Qualitäten, sodass der Eigenwert der Liegenschaft nicht genügt, sie als Zeugen im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. c PBG aufzufassen. Hingegen ist der Situationswert des Hauptgebäudes zwischen Badener- und Kalkbreitestrasse mindestens als hoch einzustufen. Die Vorinstanz hat dieses Gebäude im Gegensatz zu den später errichteten Annexbauten zu Recht als Schutzobjekt qualifiziert (E. 3.2). Die Renovationskosten und die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten einerseits sowie die Interessen an einer Verbesserung der Verkehrsbeziehungen im Kreuzungsbereich und der Erschliessung des Kalkbreite-Areals anderseits stehen der Unterschutzstellung nicht entgegen (E. 3.3 und 3.4). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Renovationskosten Grundeigentum Denkmalschutz Schätzungsverfahren Zeugenschutz Beschwerdelegitimation

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 203 Abs. I lit. c PBG

This provision regulated the criteria for qualifying a building as a protected object, which was the core issue addressed in the decision regarding the partial acceptance of the appeal.

§ 204 PBG

This provision was cited in connection with the legal framework concerning protected monuments, relevant to the decision.

§ 205 lit. c PBG

This provision was cited in connection with the legal framework concerning protected monuments, relevant to the decision.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00119

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204501&W10_KEY=13317143&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00119 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.09.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Verzicht auf Unterschutzstellung · Entlassung des Gebäudekomplexes "Rosengarten" [Ecke Kalkbreite-/Badenerstrasse] in Zürich-Aussersihl aus dem Inventar. Situationswert; Zeugeneigenschaft; baulicher Zustand; Verhältnismässigkeitsprinzip. Ausgangslage (E. 2.1). Anwendung von § 203 Abs. 1 lit. c PBG durch die verfügende Behörde (E. 2.2).

Zeugeneigenschaft im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. c PBG: Auslegung durch die rechtsanwendende Behörde und deren Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (E. 2.3). Das streitbetroffene Wohnhaus von 1841 zeugt mit seiner Lage an der alten Badener Landstrasse von der Vorstadtentwicklung im 19. Jh. Über diese Zeugenschaft hinaus verfügt dieses Gebäude weder für sich alleine noch zusammen mit den später erstellten Annexbauten über besondere Qualitäten, sodass der Eigenwert der Liegenschaft nicht genügt, sie als Zeugen im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. c PBG aufzufassen.

Hingegen ist der Situationswert des Hauptgebäudes zwischen Badener- und Kalkbreitestrasse mindestens als hoch einzustufen. Die Vorinstanz hat dieses Gebäude im Gegensatz zu den später errichteten Annexbauten zu Recht als Schutzobjekt qualifiziert (E. 3.2). Die Renovationskosten und die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten einerseits sowie die Interessen an einer Verbesserung der Verkehrsbeziehungen im Kreuzungsbereich und der Erschliessung des Kalkbreite-Areals anderseits stehen der Unterschutzstellung nicht entgegen (E. 3.3 und 3.4). Teilweise Gutheissung.

· --- · Stichworte: · DENKMALPFLEGE SCHUTZOBJEKT SITUATIONSWERT UNTERSCHUTZSTELLUNG ZEUGENEIGENSCHAFT · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG § 204 PBG § 205 lit. c PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3