Public Entity's Incorrect Appeal Instructions Lead to Inadmissible Challenge of Project Competition Ruling
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA public entity informed participants of a project competition that jury decisions on project rankings were subject to appeal to the administrative court, and incorrectly provided instructions for filing an appeal. However, the court determined that jury decisions in project competitions are not award decisions but merely determine the winner who can then be awarded the contract in a direct award procedure. Therefore, appeals against such jury decisions are inadmissible. Despite the incorrect legal advice, the court could not entertain the appeal and declared the request for suspensive effect moot, while ordering the public entity to bear the costs due to the erroneous legal recourse notification.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Projektwettbewerb; falsche Rechtsmittelbelehrung Vergaberechtliche Bedeutung der Entscheide einer Jury über die Rangierung der Projekte: Sie sind keine Vergabeentscheide, sondern bestimmen nur den Gewinner, an welchen der Zuschlag im freihändigen Verfahren erteilt werden kann (§ 11 Abs. 1 lit. k SubmV). Sie entfalten in erster Linie eine negative Bindung der Vergabebehörde an den Juryentscheid. Gegen solche Juryentscheide ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht unzulässig (E. 1.1). Der Beschwerdegegner versah die Mitteilung über den Entscheid des Preisgerichts fälschlicherweise mit einer Rechtsmittelbelehrung. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer kann nicht eingetreten werden (E. 1.2). Hinweis für das weitere Verfahren (E. 1.3). Das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung wird gegenstandslos (E. 2). Kostenauflage an den Beschwerdegegner, welcher das Verfahren durch die falsche Rechtsmittelbelehrung verursacht hat (E. 3).
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KI-generiertCited to explain that jury decisions on project rankings in project competitions are not awarding decisions but only determine the winner to whom the contract can be awarded in a free award procedure.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00078
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00078 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.03.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Projektwettbewerb; falsche Rechtsmittelbelehrung Vergaberechtliche Bedeutung der Entscheide einer Jury über die Rangierung der Projekte: Sie sind keine Vergabeentscheide, sondern bestimmen nur den Gewinner, an welchen der Zuschlag im freihändigen Verfahren erteilt werden kann (§ 11 Abs. 1 lit. k SubmV).
Sie entfalten in erster Linie eine negative Bindung der Vergabebehörde an den Juryentscheid. Gegen solche Juryentscheide ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht unzulässig (E. 1.1). Der Beschwerdegegner versah die Mitteilung über den Entscheid des Preisgerichts fälschlicherweise mit einer Rechtsmittelbelehrung. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer kann nicht eingetreten werden (E. 1.2). Hinweis für das weitere Verfahren (E. 1.3). Das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung wird gegenstandslos (E. 2). Kostenauflage an den Beschwerdegegner, welcher das Verfahren durch die falsche Rechtsmittelbelehrung verursacht hat (E. 3).
· --- · Stichworte: · PLANUNGSWETTBEWERB PREISGERICHT RECHTSMITTELBELEHRUNG SUBMISSIONSBESCHWERDE SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 11 Abs. I lit. k SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3