Appeal Against Expulsion Order Non-Admitted Due to Procedural Deficiencies
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant filed an appeal against an expulsion order with an unreasoned submission, prompting the court to review the procedural claims, particularly an alleged violation of the right to be heard concerning access to the file and a request for an extension to substantiate the appeal. The court reasoned that the migration authority could reasonably assume the representation had ceased, and the right to legal counsel does not grant the representative the right to attend the client's personal interview during an expulsion proceeding, as long as the representative can comment on the answers afterward. Given the representative's significant negligence, the court found no justification for granting an extension to file the substantive grounds for the appeal, leading to a decision of non-admittance.
Legislator-Regeste
AmtlichAusweisung | Ausweisung/Nachfrist zur Begründung Der Beschwerdeführer liess eine unbegründete Beschwerdeschrift einreichen. Begründet - insbesondere durch die Rüge der Gehörsverletzung - war lediglich der prozessuale Antrag, wonach ihm die Akten zur Verfügung zu stellen seien und eine angemessene Nachfrist zur materiellen Begründung der Beschwerde einzuräumen sei. Nach Treu und Glauben durfte das Migrationsamt davon ausgehen, dass das Vertretungsverhältnis zum massgebenden Zeitpunkt gar nicht mehr bestand. Im Übrigen fliesst aus dem Prinzip des rechtlichen Gehörs kein Anspruch des Rechtsvertreters, an einer im Rahmen des Ausweisungsverfahrens durchgeführten persönlichen Befragung seines Mandanten teilzunehmen; es genügt, wenn er nachträglich die Möglichkeit erhält, zu den Antworten Stellung zu nehmen. Die groben Nachlässigkeiten des Vertreters rechtfertigen keine Nachfristansetzung zur Begründung der Beschwerde. Nichteintreten.
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KI-generiertAlthough cited in the keywords, this provision (on the right to be heard) is implicitly addressed by the court's decision regarding the lack of a right to participate in the personal hearing, leading to the dismissal of the appeal.
This provision relates to the underlying subject matter (deportation) which is the context for the procedural failure leading to the dismissal.
This procedural provision is the basis for the court's final order of non-admittance (Nichteintreten).
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00043
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00043 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.05.2004 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Ausweisung · Ausweisung/Nachfrist zur Begründung Der Beschwerdeführer liess eine unbegründete Beschwerdeschrift einreichen. Begründet - insbesondere durch die Rüge der Gehörsverletzung - war lediglich der prozessuale Antrag, wonach ihm die Akten zur Verfügung zu stellen seien und eine angemessene Nachfrist zur materiellen Begründung der Beschwerde einzuräumen sei.
Nach Treu und Glauben durfte das Migrationsamt davon ausgehen, dass das Vertretungsverhältnis zum massgebenden Zeitpunkt gar nicht mehr bestand. Im Übrigen fliesst aus dem Prinzip des rechtlichen Gehörs kein Anspruch des Rechtsvertreters, an einer im Rahmen des Ausweisungsverfahrens durchgeführten persönlichen Befragung seines Mandanten teilzunehmen; es genügt, wenn er nachträglich die Möglichkeit erhält, zu den Antworten Stellung zu nehmen. Die groben Nachlässigkeiten des Vertreters rechtfertigen keine Nachfristansetzung zur Begründung der Beschwerde.
Nichteintreten. · --- · Stichworte: · AKTENEINSICHT AUSWEISUNG BEGRÜNDUNG BEGRÜNDUNGSERFORDERNIS BEWEISERGEBNIS FEHLENDE BEGRÜNDUNG NACHFRIST NACHLÄSSIGKEIT NACHTRÄGLICHE STELLUNGNAHME NICHTEINTRETEN PERSÖNLICHE BEFRAGUNG RECHT AUF VERBEISTÄNDUNG RECHTLICHES GEHÖR RECHTSVERTRETUNG ÜBRIGES ZU ART. 8,9,29 FF. BV VERTRETUNGSVERHÄLTNIS · Rechtsnormen: · Art. 10 ANAG Art. 29 Abs. II BV § 7 Abs. I VRG § 23 Abs. II VRG § 54 VRG · Publikationen: · RB 2004 Nr. 25 S. 78 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3