Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2004.00026 • VG ZH VB.2004.00026 KI-generiert

Driver's Prior Suspension Justifies Speeding License Suspension

Geschäftsnummer VB.2004.00026
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a one-month driver's license suspension for exceeding the speed limit by 30 km/h on a highway. The court reasoned that while a 30 km/h overage on a highway might generally fall into the discretionary suspension category, the driver's record, including a prior license suspension two and a half years earlier, made this repeat offense sufficiently serious to warrant the suspension. The court found no grounds to consider it a minor case and affirmed the suspension based on the driver's automotive record and the nature of the offense.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Warnungsentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h auf der Autobahn. Allgemeine Voraussetzungen für den Führerausweisentzug (E. 3.1). Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen bezüglich Verwarnung, fakultativem und obligatorischem Ausweisentzug (E. 3.2). Verhältnis von Straf- und Administrativverfahren (E. 4.1). Überschreitung von 30 km/h als Grenzfall im Bereich des fakultativen Ausweisentzugs (E. 4.2). Prüfung des Verschuldens (E. 5.1). Würdigung des automobilistischen Leumunds (E. 5.2): Es ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz die erneute Verfehlung unter Berücksichtigung eines zweieinhalb Jahre zurückliegenden Ausweisentzugs als schwerwiegend einstufte, das Vorliegen eines leichten Falls deshalb verneinte und den einmonatigen Ausweisentzug bestätigte. Abweisung der Beschwerde (E. 7).

Schlagwörter

KI-generiert
Geschwindigkeitsüberschreitung Führerausweisentzug geringfügige Übertretung Fahren in fahrunfähigem Zustand Aussetzungsfrist Kontrollfahrt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 16 Abs. II SVG

This provision is cited as the basis for the warning withdrawal due to speeding.

Art. 4a Abs. I lit. d VRV

This provision is cited in relation to speeding offenses on highways and the rules for warnings, facultative, and mandatory license withdrawal.

Art. 31 Abs. II VZV

This provision is cited in the context of examining fault in the administrative proceedings.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00026

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00026 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.03.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Warnungsentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h auf der Autobahn. Allgemeine Voraussetzungen für den Führerausweisentzug (E. 3.1). Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen bezüglich Verwarnung, fakultativem und obligatorischem Ausweisentzug (E. 3.2).

Verhältnis von Straf- und Administrativverfahren (E. 4.1). Überschreitung von 30 km/h als Grenzfall im Bereich des fakultativen Ausweisentzugs (E. 4.2). Prüfung des Verschuldens (E. 5.1). Würdigung des automobilistischen Leumunds (E. 5.2): Es ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz die erneute Verfehlung unter Berücksichtigung eines zweieinhalb Jahre zurückliegenden Ausweisentzugs als schwerwiegend einstufte, das Vorliegen eines leichten Falls deshalb verneinte und den einmonatigen Ausweisentzug bestätigte. Abweisung der Beschwerde (E. 7).

· --- · Stichworte: · FÜHRERAUSWEISENTZUG LEICHTER FALL (SVG) LEUMUND, AUTOMOBILISTISCHER STRASSENVERKEHRSRECHT VERSCHULDEN (SVG) · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. II SVG Art. 4a Abs. I lit. d VRV Art. 31 Abs. II VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3