Public Procurement: Reduced Performance Variant and Contract Award Obligation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a public procurement matter where the award decision involved a bidder offering a variant with reduced performance compared to the stated requirements, and whether the tendering authority was obligated to conclude a contract despite this or a subsequently identified minor performance deficiency in the winning bid. The court reasoned that an authority is not automatically bound to award a contract upon acceptance of a bid, nor is a variant proposing reduced performance generally disallowed, provided other bidders are given an opportunity to adjust their offers unless the resulting price advantage makes such an adjustment futile; furthermore, an initially unclear description of the scope of work in an offer may be clarified through explanations, but this is limited to avoid abuse.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Minderleistung gegenüber den Anforderungen in den Vergabekriterien Keine Pflicht zum Vertragsschluss: Die Behörde ist nicht verpflichtet, mit dem Empfänger des Zuschlags einen Vertrag zu schliessen (E. 1.2). Variante ohne Grundangebot: Eine Variante ohne gleichzeitiges Grundangebot ist nicht generell ausgeschlossen (E. 2.1). Variante, die eine Minderleistung vorschlägt: Die Variante darf eine Reduktion der in den Vergabekriterien enthaltenen Anforderungen vorschlagen. Wählt die Behörde diese Variante, müssen die übrigen Anbieter Gelegenheit zur Anpassung ihrer Offerten erhalten. Verzicht auf dieses Erfordernis, wenn eine Aufrechnung des Preisvorteils zu keinem andern Ergebnis führt (E. 2.2.2). Umschreibung des Angebots in der Offerte: Ergänzung einer unklaren Umschreibung mittels Erläuterung. Grenzen der Erläuterung; Missbrauchsgefahr (E 2.6).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2004.00006
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2004.00006 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.07.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Minderleistung gegenüber den Anforderungen in den Vergabekriterien Keine Pflicht zum Vertragsschluss: Die Behörde ist nicht verpflichtet, mit dem Empfänger des Zuschlags einen Vertrag zu schliessen (E. 1.2). Variante ohne Grundangebot: Eine Variante ohne gleichzeitiges Grundangebot ist nicht generell ausgeschlossen (E. 2.1).
Variante, die eine Minderleistung vorschlägt: Die Variante darf eine Reduktion der in den Vergabekriterien enthaltenen Anforderungen vorschlagen. Wählt die Behörde diese Variante, müssen die übrigen Anbieter Gelegenheit zur Anpassung ihrer Offerten erhalten. Verzicht auf dieses Erfordernis, wenn eine Aufrechnung des Preisvorteils zu keinem andern Ergebnis führt (E. 2.2.2). Umschreibung des Angebots in der Offerte: Ergänzung einer unklaren Umschreibung mittels Erläuterung. Grenzen der Erläuterung; Missbrauchsgefahr (E 2.6). · --- · Stichworte:
· AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN DRUCKER ERLÄUTERUNG GRUNDANGEBOT KOSTENVERGLEICH LEISTUNGSUMFANG MINDERLEISTUNG PERSONAL COMPUTER PREISDIFFERENZ PREISKORREKTUR PREISVERGLEICH RANGIERUNG SUBMISSIONSRECHT TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN UNTERNEHMERVARIANTE · Rechtsnormen: · § 28 SubmV · Publikationen: · BEZ 2004 Nr. 70 S. 39 RB 2004 Nr. 45 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3