Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2003.00459 • VG ZH VB.2003.00459 KI-generiert

Prison Visitation Hours Accumulation Regulation Legality

Geschäftsnummer VB.2003.00459
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court addressed the legality of an internal prison regulation allowing inmates whose relatives reside abroad to accumulate unused visitation hours for longer visits, which was challenged as an infringement on visitation rights. The court affirmed its jurisdiction because the matter concerned the execution of custodial sentences, which is based on federal law, and reasoned that the regulation is permissible as it balances the interest in orderly prison operations, provides for exceptions in individual cases, does not need to be exhaustively regulated by statute, and is not disproportionate, acting in bad faith, or discriminatory towards the inmate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Besuchsregelung | Die interne Regelung der Strafanstalt Pöschwies über die Anrechnung der nicht in Anspruch genommenen Besuchsstunden auf Besuche aus dem Ausland ist rechtmässig. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, weil die Besuchsregelung im Strafvollzug sich auf Bundesrecht stützt (E. 1). Grundsätze der Regelung der Haftbedingungen; Darstellung der konkreten rechtlichen Regelung. Können Insassen von im Ausland wohnhaften Angehörigen nicht regelmässig besucht werden, können nach anstaltsinterner Praxis die nicht in Anspruch genommenen Besuchsstunden bis zu einem gewissen Mass aufgerechnet und für längere Besuche dieser Angehörigen verwendet werden (E. 2.1+2). Die Besuchsregelung wird durch das Interesse an einem ordnungsgemässen Anstaltsbetrieb gerechtfertigt, besonders auch, da sie im Einzelfall Ausnahmen vorsieht (E. 2.3). Das Besuchswesen muss nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt werden (E. 2.4). Die Besuchsregelung ist weder unverhältnismässig noch treuwidrig noch diskriminierend (E. 2.6-7). Kostentragung durch die Gerichtskasse aus Billigkeitsgründen (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt Ausübung des Besuchsrechts Strafzumessung Rechtmässigkeit der Haft Rechtliche Aspekte Disziplinarrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00459

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00459 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.03.2004 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Besuchsregelung · Die interne Regelung der Strafanstalt Pöschwies über die Anrechnung der nicht in Anspruch genommenen Besuchsstunden auf Besuche aus dem Ausland ist rechtmässig. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, weil die Besuchsregelung im Strafvollzug sich auf Bundesrecht stützt (E. 1).

Grundsätze der Regelung der Haftbedingungen; Darstellung der konkreten rechtlichen Regelung. Können Insassen von im Ausland wohnhaften Angehörigen nicht regelmässig besucht werden, können nach anstaltsinterner Praxis die nicht in Anspruch genommenen Besuchsstunden bis zu einem gewissen Mass aufgerechnet und für längere Besuche dieser Angehörigen verwendet werden (E. 2.1+2). Die Besuchsregelung wird durch das Interesse an einem ordnungsgemässen Anstaltsbetrieb gerechtfertigt, besonders auch, da sie im Einzelfall Ausnahmen vorsieht (E. 2.3).

Das Besuchswesen muss nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt werden (E. 2.4). Die Besuchsregelung ist weder unverhältnismässig noch treuwidrig noch diskriminierend (E. 2.6-7). Kostentragung durch die Gerichtskasse aus Billigkeitsgründen (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG ANTIZIPIERTE BEWEISWÜRDIGUNG BESUCHSREGELUNG BILLIGKEIT GESETZLICHE GRUNDLAGE KOSTEN RECHTLICHES GEHÖR STRAFVOLLZUG ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS · Rechtsnormen: · Art. 10 BV Art. 13 BV Art. 29 Abs. II BV Art. 36 BV Art. 3 EMRK Art. 8 EMRK § 99 JVV § 13 Abs. II VRG § 43 Abs. I Ziff. g VRG § 43 Abs. II VRG Art. 5 VStGB 1 · Publikationen:

· RB 2004 Nr. 32 S. 83 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3