Agricultural Building Change of Use Impermissible
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether a change in use for an agricultural building was permissible under planning law. The applicant sought to change the purpose of an existing agricultural structure, but the court found that Article 24c of the Federal Spatial Planning Act (RPG) only allows modifications that preserve the essential character of a building and its surroundings, comparing it to its state as of July 1, 1972. A complete change of purpose, as proposed, was deemed impermissible. Furthermore, the court interpreted Article 37a RPG, which allows for exceptions for commercial enterprises outside building zones, restrictively, finding that the applicant's architectural firm was not dependent on expanding the use of an archive located outside the building zone for its competitiveness. Consequently, the appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichAusnahmebewilligung nach Art. 24-24d, 37a RPG | Raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24c und Art. 37a RPG: Keine Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels notwendig (E. 1). Das vorliegende Bauvorhaben fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich von Art. 24c RPG (E. 3.2). Änderungen an Bauten und Anlagen, auf die Art. 24c RPG anwendbar ist, sind zulässig, wenn deren Identität einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt (E. 3.3). Für die Frage, ob die Identität gewahrt bleibt, ist das Bauvorhaben mit dem massgebenden Referenzzustand am 1. Juli 1972 zu vergleichen (E. 3.4). Vorliegend soll der Zweck der ursprünglichen Ökonomiebaute vollständig und nicht nur teilweise geändert werden. Eine derartige vollständige Zweckänderung ist gemäss Art. 24c RPG nicht zulässig (E. 3.5). Das in der Bauzone betriebene Architekturbüro ist kein Betrieb, der für die Erhaltung seiner Konkurrenzfähigkeit auf erweiterte Umnutzungsmöglichkeiten seines ausserhalb der Bauzone gelegenen Archivs angewiesen ist. Angesichts der stark fokussierten Zielsetzung von Art. 37a RPG auf bestehende Gewerbebetriebe ausserhalb der Bauzonen und der in Art. 43 RPV erfolgten Lockerung gegenüber den Anforderungen nach Art. 24c RPG in Verbindung mit Art. 42 RPV rechtfertigt es sich in jedem Fall, den Begriff der gewerblichen Baute im Sinne von Art. 37a RPG restriktiv auszulegen. Abweisung der Beschwerde (E. 4). Kostenfolge (E. 6).
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KI-generiertUsed to determine that changes to buildings in the applicable area are permissible only if their identity, including their surroundings, remains essentially intact, and a complete change of purpose is not allowed.
Used to interpret the term 'commercial building' restrictively, considering its focus on existing businesses outside building zones.
Cited in conjunction with Art. 42 RPV and Art. 24c RPG, indicating a relaxation of requirements regarding the concept of a commercial building.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00416
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00416 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.07.2004 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 12.05.2005 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24d, 37a RPG · Raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24c und Art. 37a RPG: Keine Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels notwendig (E. 1).
Das vorliegende Bauvorhaben fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich von Art. 24c RPG (E. 3.2). Änderungen an Bauten und Anlagen, auf die Art. 24c RPG anwendbar ist, sind zulässig, wenn deren Identität einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt (E. 3.3). Für die Frage, ob die Identität gewahrt bleibt, ist das Bauvorhaben mit dem massgebenden Referenzzustand am 1. Juli 1972 zu vergleichen (E. 3.4). Vorliegend soll der Zweck der ursprünglichen Ökonomiebaute vollständig und nicht nur teilweise geändert werden.
Eine derartige vollständige Zweckänderung ist gemäss Art. 24c RPG nicht zulässig (E. 3.5). Das in der Bauzone betriebene Architekturbüro ist kein Betrieb, der für die Erhaltung seiner Konkurrenzfähigkeit auf erweiterte Umnutzungsmöglichkeiten seines ausserhalb der Bauzone gelegenen Archivs angewiesen ist. Angesichts der stark fokussierten Zielsetzung von Art. 37a RPG auf bestehende Gewerbebetriebe ausserhalb der Bauzonen und der in Art. 43 RPV erfolgten Lockerung gegenüber den Anforderungen nach Art. 24c RPG in Verbindung mit Art. 42 RPV rechtfertigt es sich in jedem Fall, den Begriff der gewerblichen Baute im Sinne von Art. 37a RPG restriktiv auszulegen.
Abweisung der Beschwerde (E. 4). Kostenfolge (E. 6). · --- · Stichworte: · BESTANDESGARANTIE GEWERBLICHE NUTZUNG LANDWIRTSCHAFTSZONE ÖKONOMIEBAUTE ÖKONOMIEGEBÄUDE ÖKONOMIETEIL RAUMPLANUNG ZWECKÄNDERUNG · Rechtsnormen: · Art. 24c RPG Art. 37a RPG Art. 41 RPV Art. 42 RPV Art. 43 RPV · Publikationen: · BEZ 2004 Nr. 61 S. 4 RB 2004 Nr. 65 S. 130 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3